Sachverhalt:
1. Der Ortsgemeinderat möge beschließen, dass der Planer als Sachverständiger gehört wird.
2. Der vom Büro Werk-Plan erarbeitete Bebauungsplanentwurf wird in der Sitzung vorgestellt. Als nächster Verfahrensschritt ist er vom Ortsgemeinderat zu billigen.
3. Als nächste Verfahrensschritte hat der Ortsgemeinderat über die vorgezogene Öffentlichkeitsbeteiligung sowie über die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zu beschließen.
Beschlussvorschlag:
1. Der Ortsgemeinderat beschließt den Planer, Herr/ Frau als Sachverständigen zu hören.
2. Der vom Büro Werk-Plan erarbeitete Bebauungsplanentwurf wird einschließlich den textl. Festsetzungen und der Begründung vom Ortsgemeinderat mit Ja-Stimmen und Nein-Stimmen, bei Enthaltungen in der vorgelegten Form gebilligt oder mit folgenden Änderungen bzw. Ergänzungen gebilligt.
3. Der Ortsgemeinderat beschließt gem. § 3 Abs. 1 BauGB mit Ja-Stimmen bei Gegenstimmen und Enthaltungen, die vorgezogene Öffentlichkeitsbeteiligung in Form einer zweiwöchigen Auslegung der Planunterlagen durchzuführen
4. Der Ortsgemeinderat beschließt gem. § 4 Abs. 1 BauGB die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange an dem Bebauungsplanverfahren zu beteiligen.