Betreff
Bebauungsplanverfahren "Bärloch" 1. Beschlussfassung über die Anhörung eines Sachverständigen 2. Billigung des Planentwurfes 3. Beschlussfassung über die vorgezogene Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) 4. Beschlussfassung über die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 3 Abs. 1 BauGB
Vorlage
13/025/IV/339/2007
Aktenzeichen
IV/sp
Art
Beschlussvorlage ohne DV

Sachverhalt:

 

1. Der Ortsgemeinderat möge beschließen, dass der Planer als Sachverständiger gehört wird.

 

2. Der vom Büro Werk-Plan erarbeitete Bebauungsplanentwurf wird in der Sitzung vorgestellt. Als nächster Verfahrensschritt ist er vom Ortsgemeinderat zu billigen.

 

3. Als nächste Verfahrensschritte hat der Ortsgemeinderat über die vorgezogene Öffentlichkeitsbeteiligung sowie über die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zu beschließen.


Beschlussvorschlag:

 

1. Der Ortsgemeinderat beschließt den Planer, Herr/ Frau                 als Sachverständigen zu hören.

 

2. Der vom Büro Werk-Plan erarbeitete Bebauungsplanentwurf  wird einschließlich den textl. Festsetzungen und der Begründung vom Ortsgemeinderat mit                  Ja-Stimmen und                 Nein-Stimmen, bei                 Enthaltungen in der vorgelegten Form gebilligt oder mit folgenden Änderungen bzw. Ergänzungen            gebilligt.

 

3. Der Ortsgemeinderat beschließt gem. § 3 Abs. 1 BauGB mit            Ja-Stimmen bei                  Gegenstimmen und            Enthaltungen, die vorgezogene Öffentlichkeitsbeteiligung in Form einer zweiwöchigen Auslegung der Planunterlagen durchzuführen

 

4. Der Ortsgemeinderat beschließt gem. § 4 Abs. 1 BauGB die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange an dem Bebauungsplanverfahren zu beteiligen.