Betreff
Bebauungsplanverfahren "Am Kabig II" gem. § 13 b Baugesetzbuch (BauGB)
1. Beratung und Beschlussfassung über die Anhörung eines Sachverständigen
2. Billigung des Planentwurfes
3. Beschlussfassung über die Beteiligung der Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB
4. Beschluss über die Offenlage des Bebauungsplanentwurfes gem. § 3 Abs. 2 BauGB
1. Beratung und Beschlussfassung über die Anhörung eines Sachverständigen
2. Billigung des Planentwurfes
3. Beschlussfassung über die Beteiligung der Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB
4. Beschluss über die Offenlage des Bebauungsplanentwurfes gem. § 3 Abs. 2 BauGB
Vorlage
02/822/VIII/204/2023
Aktenzeichen
VIII/sp
Art
Beschlussvorlage ohne DV
Sachverhalt:
Der Bebauungsplan
„Am Kabig II“ soll die bauplanungs- und bauordnungsrechtliche Grundlage zur
Errichtung eines Einfamilienhauses aus
dem Flurstück 1100/1 in der Gemarkung Annweiler am Trifels schaffen.
Der künftige
Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist aus der beiliegende Karte ersichtlich.
Der Stadtrat hat
in seiner Sitzung vom 16.11.2022 die Aufstellung des Bebauungsplanes
beschlossen. Nun sollen die weiteren Verfahrensschritte beschlossen werden.
Der
Bebauungsplanentwurf ist in Session eingestellt und wird in der Sitzung
vorgestellt.
Beschlussvorschlag Ausschuss: