Betreff
Nochmalige Beschlussfassung über die Haushaltssatzung für das Jahr 2022 - Beitrittsbeschluss
Vorlage
02/768/V/460/2022
Aktenzeichen
5.1/EA
Art
Beschlussvorlage ohne DV

Sachverhalt:

 

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 23.03.2022 die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Jahr 2022 beschlossen. Eine Erhöhung der Realsteuerhebesätze, wie es im Haushaltsgenehmigungsschreiben für den Haushalt 2021 gefordert wurde, ist nicht erfolgt. Nachdem der Haushalt 2022 sowohl im Ergebnishaushalt als auch im Finanzhaushalt nicht ausgeglichen ist, hat die Kommunalaufsicht mit Schreiben vom 06.05.2022 die Anordnung getroffen, dass der Stadtrat die Realsteuerhebesätze neu festzusetzen hat. Da der Stadtrat dieser Anordnung nicht nachkam, hat die Kommunalaufsicht im Wege der Ersatzvornahme eine entsprechende Hebesatzsatzung erlassen. Aufgrund der Anhebung der Realsteuerhebesätze und sich damit ergebenen Verbesserungen auf der Einnahmenseite, hat die Kommunalaufsicht ihre Bedenken wegen Rechtsverletzung gemäß § 97 Abs. 2 GemO wegen Verstoßes gegen den Haushaltsgrundsatz des Haushaltsausgleichs zurückgestellt. Der in der Haushaltssatzung festgesetzte Gesamtbetrag der neuen Investitionskredite in Höhe von 2.110.350 € wurde mit einem Teilbetrag in Höhe von 953.550 € aufsichtsbehördlich genehmigt. Diese Teilgenehmigung ist für den Vollzug des Haushalts 2022 ausreichend, da aus dem Vorjahr eine bereits genehmigte aber noch nicht in Anspruch genommene Kreditermächtigung in Höhe von 1.156.800 € zur Verfügung steht.

Die Reduzierung der Investitionskreditermächtigung erfordert formal eine nochmalige Beschlussfassung über die geänderte Haushaltssatzung (sogenannter Beitrittsbeschluss). In der geänderten Haushaltssatzung wird lediglich der Gesamtbetrag der neuen verzinsten Investitionskredite reduziert und in § 5 auf die Hebesatzsatzung verwiesen, alle anderen Festsetzungen bleiben unverändert. Mit diesem Beschluss kann das Haushaltsgenehmigungsverfahren für den Haushalt 2022 abgeschlossen werden. Die geänderte Haushaltssatzung ist dieser Beschlussvorlage beigefügt.