Die Erfahrungen der
Verbandsgemeindewerke im Bereich der Sanierung von Schächten im öffentlichen
Verkehrsraum durch Spezialfirmen mit Vergussmörtel sind ausgezeichnet.
(Schacht unsaniert)
Im Vergleich zur
konventionellen Sanierung mittels Tiefbau zeichnet sich das Verfahren
insbesondere durch Langlebigkeit, Kosten und der Tatsache, dass die Sanierung
meist ohne Vollsperrung erfolgen kann, aus. Für einen sanierten Schachtdeckel
kann bei diesem Verfahren mit finanziellen Aufwendungen von max. 2.000 €
gerechnet werden, insbesondere dann, wenn auch die Schachtabdeckung zu ersetzen
ist. Kann der Schachtdeckel weiter verwendet werden, so liegen die Aufwendungen
meistens und 1.000 €.
Dem stehen
durchschnittliche Aufwendungen von rd. 3.000 € beim konventionellen Tiefbau
gegenüber.
Die künftigen Schachtregulierungen sollen im gesamten
Verbandsgemeindegebiet mittels dieses Verfahrens durchgeführt werden. Um den
Ausschreibungsaufwand zu reduzieren, wollen wir analog den
Jahresvertragsarbeiten im Tiefbau auch hier einen Rahmenvertrag mit einem
jährlichen Aufwand von 90.000 € öffentlich ausschreiben. Dieser Jahresvertrag
ermöglicht es den VG-Werken nach Abschluss ohne weitere Ausschreibungen und
Preisanfragen schnell auf Schadstellen im öffentlichen Verkehr zu reagieren.
Zur Beachtung:
Eine Sanierung eines Schachtes ist hinsichtlich der Kostenträgerschaft immer eine Einzelfallprüfung. Sanierungspflichtig sind die VG-Werke nur dann, wenn sich der Schacht oder der Deckel entsprechend vom Straßenniveau abgesenkt hat. Abplatzungen des Straßenbelags bzw. ein Absinken des Straßenkörpers führt zur Sanierungspflicht durch die Ortsgemeinde bzw. Straßenbaulastträgers.
Beschlussvorschlag Ausschuss:
Der Werkausschuss beschließt die Jahresvertragsarbeiten für Schachtsanierungen mit Sanierungs- und Vergussmörtel für die Jahre 2023 und 2024 öffentliche auszuschreiben und dem wirtschaftlichsten Bieter den Auftrag zu erteilen.