Betreff
Beratung und Beschlussfassung über die Ausschreibung von Jahresvertragsarbeiten im Bereich der Schachtsanierungen ab 01.01.2023
Vorlage
01/616/VI/335/2022
Art
Beschlussvorlage Werke

Die Erfahrungen der Verbandsgemeindewerke im Bereich der Sanierung von Schächten im öffentlichen Verkehrsraum durch Spezialfirmen mit Vergussmörtel sind ausgezeichnet.

 

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(Schacht unsaniert)

 

 

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Im Vergleich zur konventionellen Sanierung mittels Tiefbau zeichnet sich das Verfahren insbesondere durch Langlebigkeit, Kosten und der Tatsache, dass die Sanierung meist ohne Vollsperrung erfolgen kann, aus. Für einen sanierten Schachtdeckel kann bei diesem Verfahren mit finanziellen Aufwendungen von max. 2.000 € gerechnet werden, insbesondere dann, wenn auch die Schachtabdeckung zu ersetzen ist. Kann der Schachtdeckel weiter verwendet werden, so liegen die Aufwendungen meistens und 1.000 €.

 

Dem stehen durchschnittliche Aufwendungen von rd. 3.000 € beim konventionellen Tiefbau gegenüber.

 

Die künftigen Schachtregulierungen sollen im gesamten Verbandsgemeindegebiet mittels dieses Verfahrens durchgeführt werden. Um den Ausschreibungsaufwand zu reduzieren, wollen wir analog den Jahresvertragsarbeiten im Tiefbau auch hier einen Rahmenvertrag mit einem jährlichen Aufwand von 90.000 € öffentlich ausschreiben. Dieser Jahresvertrag ermöglicht es den VG-Werken nach Abschluss ohne weitere Ausschreibungen und Preisanfragen schnell auf Schadstellen im öffentlichen Verkehr zu reagieren.

 

Zur Beachtung:

 

Eine Sanierung eines Schachtes ist hinsichtlich der Kostenträgerschaft immer eine Einzelfallprüfung. Sanierungspflichtig sind die VG-Werke nur dann, wenn sich der Schacht oder der Deckel entsprechend vom Straßenniveau abgesenkt hat. Abplatzungen des Straßenbelags bzw. ein Absinken des Straßenkörpers führt zur Sanierungspflicht durch die Ortsgemeinde bzw. Straßenbaulastträgers. 


Beschlussvorschlag Ausschuss:

 

Der Werkausschuss beschließt die Jahresvertragsarbeiten für Schachtsanierungen mit Sanierungs- und Vergussmörtel für die Jahre 2023 und 2024 öffentliche auszuschreiben und dem wirtschaftlichsten Bieter den Auftrag zu erteilen.