Betreff
Bebauungsplanverfahren "Josefshof" 1. Änderung gem. § 13 Baugesetzbuch (BauGB)
1. Beratung und Beschlussfassung über die während der Offenlage und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangenen Anregungen
2. Satzungsbeschluss gem. § 10 Baugesetzbuch (BauGB) und § 88 Landesbauordnung (LBauO)
Vorlage
11/097/VIII/133/2021
Aktenzeichen
VIII/sp
Art
Beschlussvorlage ohne DV

Sachverhalt:

 

Der Ursprungsbebauungsplan aus dem Jahr 2012 wurde mit dem Ziel aufgestellt, die bestehende Hofanlage mit ihren Bauten einer außenbereichsverträglichen Wiedernutzung in Verbindung mit landwirtschaftlicher Nutzung zuzuführen. So wurden zwei Sondergebiete festgesetzt:

 

            SO Landwirtschaft und Gewerbe

            SO Kultur, Gesundheit und Tourismus

 

Die stetig steigende Nachfrage an alternativen, pädagogischen Einrichtungen in der Natur bei gleichzeitig fehlender Träger- und Konzeptionsvielfalt an pädagogischen Angeboten in Rheinland-Pfalz haben dazu geführt, dieses Angebot und somit die Wahlmöglichkeit der Kinder und ihrer Familien zu erweitern. Hierfür ist der Josefshof als Standort geeignet, da der Bauernhof und der Wald als Lern- und Erfahrungsräume vielfältige, echte und lebendige Lernanlässe an realen, authentisch erfahrbaren Situationen und Begegnungen bieten.

Das Ziel ist es, auf der Basis der hochwertigen Entwicklungsförderung und Bildungsvermittlung, die Kinder dazu zu befähigen, eigenständig denkende und handelnde, sowie nachhaltig zukunftsorientierte Menschen zu werden. Hierbei sollen sie das besondere und vielfältig ansprechende Entwicklungs- und Lernumfeld und die positiv zugewandten Pädagogen unterstützen. So soll der Grundstein für selbstverständliches, gesellschaftliches Engagement der späteren Erwachsenen gelegt werden, indem bereits den Kindergarten- und Schulkindern die Möglichkeit zur freien Entfaltung, Partizipation und Mitbestimmung gegeben wird.

Zu diesem Zweck soll die vorhandene bzw. planungsrechtlich zulässige Nutzung im östlichen Teilbereich durch weitere außenbereichsverträgliche Nutzungen ergänzt werden.

 

Die Offenlage des Bebauungsplanentwurfes und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange ist nun abgeschlossen.

 

Die eingegangenen Stellungnahmen und der hierzu ergangene Abwägungsvorschlag des Planungsbüros liegen als Anlage dem Beschlussvorschlag bei.

 

Der Ortsgemeinderat hat nun über den Abwägungsvorschlag zu beschließen. Wenn keine Änderungen des Planentwurfes mehr erfolgen, kann der Bebauungsplan als Satzung beschlossen werden.

 

 

 

 


Beschlussvorschlag Ausschuss: