1. Beratung und Beschlussfassung über die während der Offenlage und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangenen Anregungen
2. Satzungsbeschluss gem. § 10 Baugesetzbuch (BauGB) und § 88 Landesbauordnung (LBauO)
Sachverhalt:
Der
Ursprungsbebauungsplan aus dem Jahr 2012 wurde mit dem Ziel aufgestellt, die
bestehende Hofanlage mit ihren Bauten einer außenbereichsverträglichen
Wiedernutzung in Verbindung mit landwirtschaftlicher Nutzung zuzuführen. So
wurden zwei Sondergebiete festgesetzt:
SO
Landwirtschaft und Gewerbe
SO
Kultur, Gesundheit und Tourismus
Die stetig
steigende Nachfrage an alternativen, pädagogischen Einrichtungen in der Natur
bei gleichzeitig fehlender Träger- und Konzeptionsvielfalt an pädagogischen
Angeboten in Rheinland-Pfalz haben dazu geführt, dieses Angebot und somit die
Wahlmöglichkeit der Kinder und ihrer Familien zu erweitern. Hierfür ist der
Josefshof als Standort geeignet, da der Bauernhof und der Wald als Lern- und
Erfahrungsräume vielfältige, echte und lebendige Lernanlässe an realen,
authentisch erfahrbaren Situationen und Begegnungen bieten.
Das Ziel ist es,
auf der Basis der hochwertigen Entwicklungsförderung und Bildungsvermittlung,
die Kinder dazu zu befähigen, eigenständig denkende und handelnde, sowie
nachhaltig zukunftsorientierte Menschen zu werden. Hierbei sollen sie das
besondere und vielfältig ansprechende Entwicklungs- und Lernumfeld und die
positiv zugewandten Pädagogen unterstützen. So soll der Grundstein für selbstverständliches,
gesellschaftliches Engagement der späteren Erwachsenen gelegt werden, indem
bereits den Kindergarten- und Schulkindern die Möglichkeit zur freien
Entfaltung, Partizipation und Mitbestimmung gegeben wird.
Zu diesem Zweck
soll die vorhandene bzw. planungsrechtlich zulässige Nutzung im östlichen
Teilbereich durch weitere außenbereichsverträgliche Nutzungen ergänzt werden.
Die Offenlage des Bebauungsplanentwurfes und die Beteiligung der Behörden
und sonstigen Träger öffentlicher Belange ist nun abgeschlossen.
Die eingegangenen Stellungnahmen und der hierzu ergangene
Abwägungsvorschlag des Planungsbüros liegen als Anlage dem Beschlussvorschlag
bei.
Der Ortsgemeinderat hat nun über den Abwägungsvorschlag zu beschließen.
Wenn keine Änderungen des Planentwurfes mehr erfolgen, kann der Bebauungsplan
als Satzung beschlossen werden.
Beschlussvorschlag Ausschuss: