Sachverhalt:
1. Die Planer sind als Sachverständige zu hören. Dies muss vom Stadtrat beschlossen werden.
2. Die Offenlage des Bebauungsplanentwurfes endete am 17.01.2005. Der Stadtrat hat über die eingegangenen Anregungen, welche als Anlage beiliegen und in der Sitzung vorgetragen werden, zu beraten. Die Stellungnahme des Planers liegt ebenfalls bei und wird in der Sitzung vorgetragen.
3. Da der Bebauungsplanentwurf hinsichtlich der Lage der überbaubaren Flächen nochmals geändert werden muss, ist eine erneute Offenlage erforderlich. Dabei kann bestimmt werden, dass Stellungnahmen im Rahmen der Offenlage jedoch nur für die jetzigen Änderungen möglich sind
(§ 4a Abs. 3 Baugesetzbuch)
Beschlussvorschlag:
1. Der Stadtrat beschließt die Planer als Sachverständige zu hören.
2. Der Stadtrat schließt sich dem Abwägungsvorschlag des Planers an bzw. beschließt folgende Abweichung:
Beschlussfassung erfolgte mit Ja-Stimmen, bei Nein-Stimmen und Enthaltungen.
3. Der Stadtrat beschließt die erneute Offenlage des Bebauungsplanentwurfes, wobei Stellungnahmen
nur für Änderung abgegeben werden können.