Betreff
Beratung und Beschlussfassung über die Anordnung des Umlegungsverfahrens "Schulstraße"
Vorlage
06/037/IV/387/2008
Aktenzeichen
IV/sp
Art
Beschlussvorlage ohne DV

Sachverhalt:

 

Die Grundstücke, welche in dem Bebauungsplan „Schulstraße“ sich befinden, sollen im Rahmen eines gesetzlichen Umlegungsverfahrens neu geordnet werden.

 

Aus diesem Grunde hat der Ortsgemeinderat über die Anordnung einer Umlegung im Sinne des Baugesetzbuches zu beschließen.


Beschlussvorschlag:

 

Auf Grund des § 46 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414) in der jeweils geltenden Fassung wird die Umlegung für das Baugebiet  „Schulstraße“  angeordnet.

 

Der Umlegung liegt der in Aufstellung befindliche Bebauungsplan " Schulstraße "  zugrunde.

 

Beschlussfassung erfolgte mit                 Ja-Stimmen, bei                 Nein-Stimmen und            Enthaltungen.