Betreff
Beratung und Beschlussfassung über Kastanienweg
Vorlage
06/035/II/028/2008
Aktenzeichen
2.1/161.02
Art
Beschlussvorlage ohne DV

Sachverhalt:

 

Auf der Straße „Kastanienweg“ wurde im Auftrag der Verbandsgemeindewerke eine Wasserleitung verlegt. Bedingt durch die Baumaßnahme bzw. der schon bereits vorhandenen Straßenbeschaffenheit (unebene Straße, Spurrillen etc.) müsste die Straße für den allgemeinen Fahrzeugverkehr aus Gründen der Verkehrssicherungspflicht abgefräst und neu geteert werden.

Nachdem eine Zufahrt zur Schule bzw. für die Anwohner im östl. Bereich der Straße „Kastanienweg“ über die neue breite Erschließungsstraße in Verlängerung der Straße „Am Bangert“ gesichert ist, kann die Zufahrtmöglichkeit zur Schule über die Hauptstraße (L 494) mit Ausnahme des forstwirtschaftlichen Verkehrs entfallen. Durch die Wegnahme des Verkehrs können die Schulkinder, ohne dem Zielverkehr ausgesetzt zu sein, den Kastanienweg passieren, so dass hierdurch die Schulwegsicherheit erhöht wird.

Die Einbahnregelung von Anwesen Kaiser bis kurz vor Anwesen Dr. Conrad muss jedoch aufgrund der engen Durchfahrtsbreite der Straße  beibehalten  werden.

Damit der Schulverkehr bzw. allgemeine Verkehr von Osten kommend versehentlich nicht bis zum gesperrten Bereich vorfährt, soll am Beginn des Kastanienweges vom Schulweg kommend ein Sackgassenschild (Z 357 StVO) bzw. am Ende der Schule ein Sperrschild (Z 250 StVO) mit dem Zusatzzeichen Anlieger frei  (1020-30 StVO ) aufgestellt werden.


Beschlussvorschlag:

 

Der Ortsgemeinderat beschließt die Straße „Kastanienweg“ ab Anwesen Kaiser bis in Höhe Dr. Conrad für den Fahrzeugverkehr, mit Ausnahme des forstwirtschaftlichen Verkehrs  zu sperren, sowie die Aufhebung der Einbahnregelung auf der Straße Kastanienweg von Einmündung Schulweg bis in Höhe Anwesen Dr. Conrad. Zusätzlich soll auf der Straße Kastanienweg ab westl. Einfahrt Schule bis in Höhe Anwesen Kastanienweg Hausnummer 4 nur Anliegerverkehr zugelassen werden.