Gemäß §
37 Abs. 1 GemO beschließt der Gemeinderat mit der Mehrheit von 2/3 der
gesetzlichen Zahl
der Ratsmitglieder (das sind in Münchweiler am Klingbach 7 : 3 x 2 = 5
Ratsmitglieder) die Geschäftsordnung. Dabei können durchaus Änderungen
vorgenommen werden, soweit sie nicht der Gemeindeordnung widersprechen. Die
Geschäftsordnung gilt immer nur für die Dauer der jeweiligen Wahlperiode des
Gemeinderats.
Neu
gegenüber der bisherigen Geschäftsordnung des Gemeinderates ist der Absatz 1 a
des § 2 „Form und Frist der Einladung“. Entsprechend dem Absatz 1 a besteht die
Möglichkeit, die Einladungen zu Rats- und Ausschusssitzungen den
Ratsmitgliedern, Beigeordneten und Ausschussmitgliedern nicht in schriftlicher
sondern in elektronischer Form per E-mail mitzuteilen. Wer über die entsprechenden
technischen Voraussetzungen zum Empfang elektronischer Post verfügt, kann
gegenüber dem Ortsbürgermeister schriftlich oder elektronisch eine
E-mail-Adresse mitteilen, an die Einladungen im Sinne des Absatzes 1 übersendet
werden können. Es muss allerdings darauf hingewiesen werden, dass der Empfänger
dafür verantwortlich ist, dass unbefugte Dritte keinen Zugriff auf Einladungen
und der Schweigepflicht unterfallende Sitzungsunterlagen nehmen können.
Seitens
der Verbandsgemeindeverwaltung wird empfohlen, die als Anlage beiliegende
Geschäftsordnung, die der Mustergeschäftsordnung des Ministeriums des Innern
und für Sport entspricht, zu beschließen.
Sollte
für die Beschlussfassung dieser Geschäftsordnung bis zum 12. Dezember 2004
keine Mehrheit zustande kommen, so gilt die Mustergeschäftsordnung gemäß § 37
Absatz 2 GemO, wie sie auch im neuen Kommunalbrevier für Rheinland-Pfalz für
2004 ab der Seite 219 abgedruckt ist.
Beschlussvorschlag:
Der
Ortsgemeinderat Münchweiler am Klingbach beschließt mit
..................Ja-Stimmen, ..................Nein-Stimmen und
...........................Enthaltungen die Geschäftsordnung in der
vorliegenden Fassung.