Betreff
Beratung und Beschlussfassung einer Satzung zur Änderung der Friedhofssatzung
Vorlage
08/027/I/156/2007
Aktenzeichen
1.1/GB
Art
Beschlussvorlage ohne DV

Sachverhalt:

Der Gemeinderat war sich bei der Vorberatung zur Änderung der Friedhofssatzung in der Sitzung vom 22.08.2007 einig über:

 

1. die Einführung einer anonymen Urnengrabstätte. Hierfür ist die Einfügung eines § 16 a mit folgendem Wortlaut notwendig:

§ 16 a Anonyme Urnengrabstätten

(1) Anonyme Urnengrabstätten sind Gemeinschaftsgrabstätten, die nicht mit personenbezogenen Daten gekennzeichnet sind.

(2) Die Verwendung von Überurnen ist nicht zulässig.

(3) An der Urnenwand sind keine anonymen Bestattungen möglich.

 

2. in § 14 Abs. 5 Worte „nur einmal“ zu streichen. Somit kann das Nutzungsrecht öfters verliehen werden.

 

3. die grundsätzliche Zulassung von Lichtbildern an Grabstätten

Der Bau- und Planungsausschuss hat in seiner Sitzung vom 10.10.2007 dem Gemeinderat empfohlen, Bilder auf Grabsteinen mit dem Maß von max. 9 cm x 13 cm und an der Urnenwand mit den Maßen von max. 6 cm x 8 cm oder max. 7 cm im Durchmesser zuzulassen.

 

Von der Verbandsgemeindeverwaltung wurde ein Satzungsentwurf über die Änderung der Friedhofssatzung gefertigt, indem die gewünschten Änderungen eingearbeitet wurden.


Beschlussvorschlag:

 

Der Gemeinderat beschloss mit                Ja-Stimmen,            Nein-Stimmen und            Enthaltungen, die beiliegende Satzung zur Änderung der Friedhofssatzung.