Betreff
Beratung und Beschlussfassung der Satzung zur Änderung der Friedhofsgebührensatzung
Vorlage
09/025/I/154/2007
Aktenzeichen
1.1/GB
Art
Beschlussvorlage ohne DV

Sachverhalt:

Die Haushaltsrechnungen der letzten Jahre wiesen beim Bestattungswesen Fehlbeträge aus. Die letzte Friedhofsgebührenerhöhung erfolgte 1996.

 

Vom Rechnungs- und Gemeindeprüfungsamt des Kreises Südliche Weinstraße wurde deshalb empfohlen, die Friedhofsgebühren anzuheben, um eine höhere Kostendeckung zu erreichen.

 

Des weiteren sollte der Gemeinderat über die Einführung einer Gebühr für die Ausstellung einer Zulassung für Gewerbebetreibende auf dem Friedhof Rinnthal beraten. Denn gemäß § 6 der Friedhofssatzung bedürfen Gewerbetreibende für Tätigkeiten auf dem Friedhof der vorherigen Zulassung durch die Friedhofsverwaltung.

 

Die Gebühr dient zum einen der Abdeckung des Verwaltungsaufwandes, aber zum anderen auch der Beseitigung evtl. Beeinträchtigungen der öffentlichen Wege und Plätze auf den Friedhöfen durch die Gewerbebetreibende (z. B. Befahren der Wege mit schweren Maschinen und Geräten).

 

Es kann eine Gebühr für einen bestimmten Zeitraum (z. B. für 1 Jahr/für 2 Jahre), sowie eine Gebühr für die einmalige Tätigkeit auf dem Friedhof festgesetzt werden.

 

Ein Entwurf der Satzung zur Änderung der Friedhofsgebührensatzung sowie eine Zusammenstellung der Gebühren in der Verbandsgemeinde Annweiler am Trifels, wird diesem Beschlussvorschlag beigefügt.


Beschlussvorschlag:

 

Der Ortsgemeinderat Rinnthal beschließt mit                Ja-Stimmen,                      Nein-Stimmen und            Enthaltungen, die Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren, wie sie als Anlage beigefügt ist.