Betreff
Beratung und Beschlussfassung über Nachfolgevereinbarung zum Rahmenvertrag der Verbandsgemeinde mit den Pfalzwerke AG
Vorlage
07/006/I/039/2004
Aktenzeichen
1.1/811-50/BA
Art
Beschlussvorlage ohne DV

Sachverhalt:

Nachdem mit Ablauf des Jahres 2004 die mit der Pfalzwerke AG Ludwigshafen am 05.07.2000/04.09.2000 abgeschlossene und durch Nachfolgevereinbarung vom 01.08.2002/14.10.2002 verlängerte Rahmenvereinbarung ausläuft, wird durch die Verbandsgemeindeverwaltung Annweiler am Trifels eine Zusatzvereinbarung zur Nachfolgevereinbarung abgeschlossen, die eine Laufzeit bis zum 31.12.2007 hat.

 

Seitens des Gemeinde- und Städtebundes wurde bei einer Informationsveranstaltung am 14. Juli 2004 im Abgeordnetenhaus in Mainz darauf hingewiesen, dass zwar eine grundsätzliche Verpflichtung für die Kommunen bestehen würde, die Stromlieferung auszuschreiben. Bei der allerdings bisher nach oben gegangenen Preisentwicklung und dem Angebot der Pfalzwerke würden gegen eine Verlängerung der bestehenden Rahmenvereinbarung ohne Durchführung eines wettbewerblichen Vergabeverfahrens seitens des Gemeinde- und Städtebundes keine Einwände bestehen; zumal man beim Überprüfen des Angebotes der Pfalzwerke zu dem Ergebnis gelangt ist, dass keine günstigeren Strompreise in der Vergangenheit durch Ausschreibungen erreicht wurden, bzw. für die nächste Zukunft erreicht werden dürften. Gleichzeitig würde man bei einem Vertragsabschluss die nicht unerheblichen Ausschreibungskosten einsparen.

 

Die Vertragslaufzeit von 3 Jahren wird damit begründet, dass bei der Hälfte der Kommunen in der Pfalz die Verträge zum 31.12.2004 auslaufen und die Verträge der anderen Hälfte zum 31.12.2005 auslaufen werden. Daher sollten die Verträge, die 2004 auslaufen um 3 Jahre und die Verträge, die Ende 2005 auslaufen um 2 Jahre verlängert werden, damit bei allen Kommunen der Pfalz, die mit den Pfalzwerken entsprechende Verträge abgeschlossen haben, diese mit Ablauf des 31.12.2007 beendet werden. Dann wäre es sinnvoll, zum gegebenen Zeitpunkt eine Ausschreibung aller Kommunen der Pfalz durchzuführen.

 

Aufgrund der stetig steigenden Strompreise in den letzten Jahren können die Pfalzwerke den bisher gewährten Treuebonus von 0,1 Cent/KW/Jahr nicht mehr gewähren. Dieser Treuebonus wird aufgrund der neuen Verträge ab 01. Januar 2005 wegfallen. Der schon bisher gewährte 10%-ige Kommunalrabatt wird weiterhin gewährt. Seitens der Verbandsgemeindeverwaltung wird empfohlen, der Zusatzvereinbarung zuzustimmen.

 

Beiliegend überreichen wir Ihnen die Zusatzvereinbarung zur Nachfolgevereinbarung vom

01. August 2002 in doppelter Ausfertigung mit der Bitte um Behandlung im Ortsgemeinderat. Sollte der Ortsgemeinderat dieser Zusatzvereinbarung zustimmen, dürfen wir Sie nach Ihrer Unterzeichnung um Zusendung in doppelter Ausfertigung bitten. Eine Kopie der unterzeichneten Zusatzvereinbarung wird Ihnen danach zugesandt.

 

Zur Behandlung im Ortsgemeinderat empfehlen wir folgenden :


Beschlussvorschlag:

Der Ortsgemeinderat beschließt mit........Ja-Stimmen,.........Nein-Stimmen und               ..............Enthaltungen, der Zusatzvereinbarung zur Nachfolgevereinbarung vom 01.08.2002 zwischen der Verbandsgemeinde Annweiler am Trifels und der Pfalzwerke AG mit einer Laufzeit von 3 Jahren, d.h. bis 31.12.2007, zuzustimmen.