Sachverhalt:
Bei der
Festlegung des Gemeindeanteils ist § 6 der Satzung über die Erhebung von
Beiträgen für Feld- und Waldwege der Ortsgemeinde Münchweiler am Klingbach zu
beachten.
Dabei
wurde lt. dem Gemeinderatsbeschluss vom 23. Oktober 1996 der Gemeindeanteil für
die Investitionsaufwendungen und die Unterhaltungskosten von Feld- und
Waldwegen auf 10 v. H. festgesetzt.
Da die
Satzung über die Erhebung von Beiträgen für Feld- und Waldwege voraussichtlich
in dieser Gemeinderatssitzung neu beschlossen wird, ist es sinnvoll über die
Festlegung des Gemeindeanteiles nochmals neu zu beschließen.
Beschlussvorschlag:
Der
Ortsgemeinderat beschließt mit .... Ja-Stimmen, ... Nein-Stimmen und ....
Stimmenthaltungen den Gemeindeanteil an den Investitionsaufwendungen und
Unterhaltungskosten von Feld- und Waldwegen auf .... v. H. festzusetzen.