Festsetzung der Realsteuerhebesätze 2008
Die Hebesätze für die Realsteuern der Ortsgemeinde Rinnthal sind derzeit wie folgt festgesetzt:
- Grundsteuer A - 269 v. H.
-
Grundsteuer B - 317
v. H.
- Gewerbesteuer - 352
v. H.
Im Landesfinanzausgleichsgesetz (LFAG) sind die Nivellierungssätze der Realsteuern zur Berechnung der Steuerkraftmesszahl zur Zeit wie folgt festgesetzt:
-
Grundsteuer A - 269
v. H.
-
Grundsteuer B - 317
v. H.
-
Gewerbesteuer - 352
v. H.
Bei dem Nivellierungssatz für die Gewerbesteuer ist
der im maßgebenden Zeitraum geltende Vervielfältiger für die
Gewerbesteuerumlage abzuziehen.
Bedeutung für die Ortsgemeinden erlangen die
Nivellierungssätze im Zusammenhang mit der Berechnung der Schlüsselzuweisungen
sowie der Kreis- und Verbandsgemeindeumlage.
Für die Bewilligung verschiedener Zweckzuweisungen
des Landes (z. B. Zuweisungen aus dem Investitionsstock) ist u. a.
Fördervoraussetzung, dass die antragstellende Gemeinde Ihre Einnahmequellen
ausschöpft. Die Einnahmequellen gelten als angemessen ausgeschöpft, wenn
folgende Steuerhebesätze nicht unterschritten werden:
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Grundsteuer A - 255 v. H.
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Grundsteuer B - 290 v. H.
- Gewerbesteuer - 330 v. H.
Das Finanzierungsinstrument „Bedarfszuweisungen aus
dem Ausgleichsstock“ (früher zum Ausgleich unabweisbarer Fehlbeträge im
Verwaltungshaushalt) ist weggefallen.
Beschlussvorschlag:
Es wird empfohlen, die Realsteuerhebesätze für 2008 unverändert festzusetzen.
Der Gemeinderat beschließt mit .....Ja-Stimmen, .....Nein-Stimmen und .....Enthaltungen die Realsteuerhebesätze 2007 wie folgt festzusetzen:
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Grundsteuer A - _______ v. H.
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Grundsteuer B - _______ v. H.
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Gewerbesteuer - _______ v. H.