Betreff
Widmung der Straße "Im Wegel" zum öffentlichen Verkehr
Vorlage
02/301/IV/330/2007
Aktenzeichen
IV/sp
Art
Beschlussvorlage ohne DV

Sachverhalt:

 

Gemäss § 36 Landesstrassengesetz (LStrG) in der derzeit geltenden Fassung soll im Benehmen mit der Strassenbaubehörde die Erschliessungsanlagen „Im Wegel“, Plan-Nr. 163/1, 156/7 und 156/8 als Strassen  und die Plan-Nr. 156/9, 153/8 und 149/10 als Fußweg, im Sinne des § 3 Nr. 3 a LStrG dem öffentlichen Verkehr gewidmet werden. Die öffentlichen Verkehrsflächen sind in dem beiliegenden Lageplan rot schraffiert.

 

Diese Widmung ist öffentlich bekannt zu machen.


Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat beschließt, gem. § 36 Landesstraßengesetz (LStrG) im Benehmen mit der Straßenbaubehörde die Widmung der Erschließungsanlagen „Im Wegel“ zum öffentlichen Verkehr.

 

Die Widmung umfasst die Plan-Nr. 163/1, 156/7 und 156/8 (Widmung als Straße) und die Plan-Nr. 156/9, 153/8 und 149/10 (Widmung als Fußweg) in der Gemarkung Queichhambach.