Sachverhalt:
Im Bebauungsplanverfahren wurde die Offenlage und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange durchgeführt.
Es gingen Stellungnahmen der Kreisverwaltung Südliche Weinstraße und der Pfalzwerke ein.
Die Pfalzwerke hatten keine Anregungen zu der Bebauungsplanänderung. Die Kreisverwaltung Südliche Weinstraße bat die um eine fortlaufende Nummerierung der Änderung, was jedoch bereits schon geschehen war (4. Änderung), so dass diese Anregung als erledigt betrachtet werden kann.
Wenn keine Änderungen des Bebauungsplanes mehr anstehen, kann dieser als Satzung beschlossen werden.
Beschlussvorschlag:
1. Der Ortsgemeinderat beschließt die Anregung der Kreisverwaltung zu befolgen. Beschlussfassung erfolgte mit Ja-Stimmen bei Nein-Stimmen und Enthaltungen.
2. Der Ortsgemeinderat beschließt den Bebauungsplan „West“ 4. Änderung im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB als Satzung, gem. § 10 BauGB. Beschlussfassung erfolgte mit Ja-Stimmen Nein-Stimmen und Enthaltungen.
Die Satzung umfasst folgende Unterlagen:
- Rechtsfestsetzungen M 1:1000
- Schriftliche Festsetzungen
- Begründung