Sachverhalt:
Die Offenlage des Bebauungsplanentwurfes sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange ist abgeschlossen.
Der Stadtrat hat über die eingegangenen Stellungnahmen, welche in der Sitzung vorgetragen werden, zu entscheiden. Der Abwägungsvorschlag des Planers wird ebenfalls in der Sitzung vorgetragen.
Wenn keine Änderungen des Bebauungsplanes mehr anstehen, kann dieser dann als Satzung beschlossen werden.
Beschlussvorschlag:
2. Der Stadtrat beschließt den Bebauungsplan „Queichinsel“ 2. Änderung als Satzung, gem. § 10 BauGB. Beschlussfassung erfolgte mit Ja-Stimmen Nein-Stimmen und Enthaltungen.
Die Satzung umfasst folgende Unterlagen:
- Rechtsfestsetzungen M 1:1000
- Schriftliche Festsetzungen
- Begründung
Des weiteren beschließt der Stadtrat die bauordnungsrechtlichen Bestimmungen des Bebauungsplanes „Queichinsel“ 2. Änderung als Satzung gem. § 88 Landesbauordnung (LBauO).