Betreff
Beratung und Beschlussfassung über die Satzung zur Aufhebung der Satzung vom 29.09.2000 über die Notwendigkeit einer Teilungsgenehmigung im Geltungsbereich von Bebauungsplänen der Ortsgemeinde Albersweiler
Vorlage
03/006/I/032/2004
Aktenzeichen
1.1020-00/GB
Art
Beschlussvorlage ohne DV

Sachverhalt:

 

Das Gesetz zur Anpassung des Baugesetzbuchs an EU-Richtlinien vom 24. Juni 2004 hat neben einer Vielzahl von Neuregelungen u. a. den § 19 BauGB (Teilungsgenehmigung) neu geregelt.

 

Danach ist die Teilungsgenehmigung mit der Begründung gestrichen worden, dass hierfür kein Bedürfnis mehr besteht. Die neue Regelung beschränkt sich auf die Definition des Begriffs der Grundstückteilung sowie auf eine Vorgabe, wonach durch die Teilung eines Grundstücks keine Verhältnisse entstehen dürfen, die mit den Festsetzungen eines Bebauungsplans nicht vereinbar sind.

 

Die Möglichkeit der Ortsgemeinde durch eine Satzung bestimmen, dass bei einer Grundstücksteilung die Genehmigung der Ortsgemeinde erforderlich ist, besteht nun nicht mehr.

 

Die Satzung über die Notwendigkeit einer Teilungsgenehmigung im Geltungsbereich von Bebauungsplänen dürfen nach § 244 Abs. 5 BauGB nicht mehr angewandt werden und sollten aus Gründen der Rechtsklarheit und Rechtssicherheit durch Satzung aufgehoben werden.

 

Aus diesem Grunde wurde diesem Beschlussvorschlag eine Satzung zur Aufhebung der Satzung über die Notwendigkeit einer Teilungsgenehmigung im Geltungsbereich von Bebauungsplänen beigefügt.

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Ortsgemeinderat beschließt mit    Ja-Stimmen,           Nein-Stimmen und                  Enthaltungen, die Satzung zur Aufhebung der Satzung über die Notwendigkeit einer Teilungsgenehmigung im Geltungsbereich von Bebauungsplänen der Ortsgemeinde Albersweiler vom 29. September 2000, wie sie als Anlage beigefügt ist.