Betreff
Verkehrsregelung Hauptstraße 22/20
Vorlage
04/022/II/019/2007
Aktenzeichen
II/161.02
Art
Beschlussvorlage ohne DV

Sachverhalt:

 

Auf der Hauptstraße (L 506) in Dernbach und zwar im Ortseingangsbereich von Albersweiler kommend in Höhe Hausnummer. 22 und 20, parken sehr oft Fahrzeuge. Bedingt durch die leichte Kurve und den dort parkenden Fahrzeuge in diesem Bereich, ist es den Fahrzeugteilnehmern, die aus Richtung Albersweiler kommen nicht möglich, den Verkehr aus Richtung Ortsmitte kommend frühzeitig zu sehen.

Bedingt durch die enge Hauptstraße müssen daher insbesondere  LKW-Fahrzeuge  bzw. Omnibusse um dem Gegenverkehr aus dem Ort kommend Vorrang zu gewähren, wieder rückwärts fahren, was zu erheblichen Gefahren führt.

Aus Gründen der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs wird daher vorgeschlagen, das Parkverbot (Zeichen 286 StVO), welches bis einschließlich Anwesen Hauptstraße Hausnummer. 24 gilt, bis Mitte Hauptstraße 20 zu verlängern.


Beschlussvorschlag:

 

Der Ortsgemeinderat beschließt mit              Ja-Stimmen,                      Nein-Stimmen, und            Enthaltungen aufgrund der Straßenenge, das eingeschränkte Halteverbot, welches bis einschließlich Anwesen Hauptstraße 24 gilt, bis Mitte Hauptstraße 20 zu verlängern.