Sachverhalt:
Die Offenlage des Bebauungsplanentwurfes endet am 30.05..2007.
Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange ist abgeschlossen. Der Ortsgemeinderat hat über die eingegangenen Stellungnahmen, welche in der Sitzung vorgetragen werden, zu entscheiden. Der Abwägungsvorschlag des Planers wird ebenfalls in der Sitzung vorgetragen.
Wenn keine Änderungen des Bebauungsplanes mehr anstehen, kann dieser dann als Satzung beschlossen werden.
Beschlussvorschlag:
2. Der Ortsgemeinderat beschließt den Bebauungsplan „Abreschviller Straße“ als Satzung, gem. § 10 BauGB. Beschlussfassung erfolgte mit Ja-Stimmen Nein-Stimmen und Enthaltungen.
Die Satzung umfasst folgende Unterlagen:
- Rechtsfestsetzungen M 1:1000
- Schriftliche Festsetzungen
- Begründung
Des weiteren beschließt der Stadtrat die bauordnungsrechtlichen Bestimmungen des Bebauungsplanes „Abreschviller Straße“ als Satzung gem. § 88 Landesbauordnung (LBauO).