Betreff
1. Beratung und Beschlussfassung über die eingegangenen Stellungnahmen anl. der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie im Rahmen der Offenlage 2. Satzungsbeschluss gem. § 10 Baugesetzbuch und § 88 Landesbauordnung
Vorlage
03/032/IV/259/2007
Aktenzeichen
IV/sp
Art
Beschlussvorlage ohne DV

Sachverhalt:

 

Die Offenlage des Bebauungsplanentwurfes endet am 30.05..2007.

 

Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange ist abgeschlossen. Der Ortsgemeinderat hat über die eingegangenen Stellungnahmen, welche in der Sitzung vorgetragen werden, zu entscheiden. Der Abwägungsvorschlag des Planers wird ebenfalls in der Sitzung vorgetragen.

 

Wenn keine Änderungen des Bebauungsplanes mehr anstehen, kann dieser dann als Satzung beschlossen werden.


Beschlussvorschlag:

 

2. Der Ortsgemeinderat beschließt den Bebauungsplan „Abreschviller Straße“  als Satzung, gem. § 10 BauGB. Beschlussfassung erfolgte mit                            Ja-Stimmen                        Nein-Stimmen und                        Enthaltungen.

 

Die Satzung umfasst folgende Unterlagen:

-         Rechtsfestsetzungen M 1:1000

-         Schriftliche Festsetzungen

-         Begründung

 

Des weiteren beschließt der Stadtrat die bauordnungsrechtlichen Bestimmungen des Bebauungsplanes „Abreschviller Straße“ als Satzung gem. § 88 Landesbauordnung (LBauO).