Betreff
Bebauungsplanverfahren "ASTA-Gelände" 1. Beschlussfassung über die Anhörung eines Sachverständigen 2. Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Baugesetzbuch (BauGB) 3. Billigung des Planentwurfes 4. Beschlussfassung über die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) 5. Beschluss über die vorgezogene Bürgerbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB 6. Antrag auf Änderung des Flächennutzungsplanes
Vorlage
02/004/IV/018/2004
Art
Beschlussvorlage ohne DV

Sachverhalt:

 

  1. Der Stadtrat möge beschließen, dass der Planer als Sachverständiger gehört werden kann.

 

  1. Das ASTA-Gelände soll umgenutzt werden. Südlich der Queich soll eine Fläche für einen großflächigen Einzelhandel entstehen. Der Bereich nördlich der Queich soll für eine Wohnbebauung vorgesehen werden. Um Baurecht für die v.g. Maßnahmen zu erhalten, ist ein Bebauungsplan aufzustellen.

 

  1. Der vom Büro Bachtler und Böhm erarbeitete Bebauungsplanentwurf, wird in der Sitzung vorgestellt. Als nächster Verfahrensschritt ist er vom Stadtrat zu billigen.

 

  1. Als nächste Verfahrensschritte hat der Stadtrat über die vorgezogene Bürgerbeteiligung sowie über die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange zu beschließen.

 

  1. Der Flächennutzungsplan weist z.Zt. eine gewerbliche Baufläche für das ASTA-Gelände auf, diese muss in eine Wohnbaufläche bzw. Sonderbaufläche umgewandelt werden.

Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Stadtrat beschließt, dass der Planer als Sachverständiger gehört wird.

 

  1. Der Stadtrat beschließt für den Bereich des ASTA-Geländes einen Bebauungsplan aufzustellen. Die genaue Abgrenzung des Bebauungsplanes ist aus der beiliegenden Karte ersichtlich.

 

  1. Der vom Büro Bachtler und Böhme erarbeitete Bebauungsplanentwurf  wird einschließlich den textl. Festsetzungen und der Begründung vom Stadtrat mit ........Ja-Stimmen und ......Nein-Stimmen, bei ........Enthaltungen, in der vorgelegten Form gebilligt oder mit folgenden Änderungen bzw. Ergänzungen............. gebilligt.

 

  1. Der Stadtrat beschließt gem. § 3 Abs. 1 BauGB mit ......Ja-Stimmen bei .....Gegenstimmen und .......Enthaltungen, die vorgezogene Bürgerbeteiligung in Form einer zweiwöchigen Auslegung der Planunterlagen durchzuführen.

 

  1. Der Stadtrat beschließt gem. § 4 Abs. 1 BauGB die Träger öffentlicher Belange an dem Bebauungsplanverfahren zu beteiligen.

 

  1. Der Stadtrat beantragt bei der Verbandsgemeinde den Flächennutzungsplan dahingehend zu ändern, dass der Bebauungsplan realisiert werden kann.

 

  1. Die Verbandsgemeinde wird beauftragt die notwendigen Verfahrensschritte durchzuführen.