Betreff
Kommunale Doppik Rheinland-Pfalz, hier: Beschlussfassung über den Umstellungstermin auf die doppelte Buchführung
Vorlage
01/146/I/135/2006
Art
Beschlussvorlage ohne DV

Sachverhalt:

 

Der Landtag Rheinland-Pfalz hat am 02. März 2006 das Landesgesetz zur Einführung der kommunalen Doppik (KomDoppikLG) beschlossen. Danach haben die kommunalen Gebietskörperschaften ab dem Jahre 2007, auf Grund eines noch in diesem Jahr zu fassenden Beschlusses des Vetretungsorgans wahlweise auch ab dem Jahre 2008 oder ab dem Jahre 2009, ihre Haushaltswirtschaften nach kaufmännischen Regeln, den Grundsätzen der kommunalen Doppik zu führen.

 

Diese Vorgabe des Artikels 8 § 1 Abs. 2 KomDoppikLG gilt gem. Artikel 8 § 19 KomDoppikLG sinngemäß auch für Zweckverbände.

 

Nachdem die Verwaltungsgeschäfte von der Verbandsgemeindeverwaltung Annweiler am Trifels geführt werden, ist es notwendig, den Umstellungstermin zu wählen, den die Verbandsgemeinde Annweiler am Trifels festlegt. Seitens der Verbandsgemeindeverwaltung ist beabsichtigt, den 1. Januar 2008 als Umstellungstermin wahrzunehmen. Es ist davon auszugehen, dass der Verbandsgemeinderat in seiner Sitzung am 21.12.2006 den Umstellungstermin 01. Januar 2008 bestätigt.


Beschlussvorschlag:

 

Die Verbandsversammlung beschließt mit             Ja-Stimmen,                      Nein-Stimmen                      

und                   Enthaltungen, die Umstellung auf die doppelte Buchführung ab dem Haushaltsjahr 2008 vorzunehmen.

Sollte dies allerdings nicht gelingen, hat die Umstellung ohne erneute Beschlussfassung ab dem Jahre 2009 zu erfolgen.