Sachverhalt:
Aufgrund eines Formfehlers musste die Offenlage des o.g. Bebauungsplanentwurfes nochmals durchgeführt werden.
Der Satzungsbeschluss vom 30.08.2006 ist aufzuheben.
Die Offenlage des Bebauungsplanentwurfes ist abgeschlossen. Anregungen gingen
keine ein.
Wenn keine Änderungen des Bebauungsplanes mehr anstehen, kann dieser dann als Satzung beschlossen werden.
Beschlussvorschlag:
1. Der Stadtrat hebt den Satzungsbeschluss vom 30.08.2006 auf.
2. Da keine Anregungen eingegangen sind, kann dieser TOP entfallen.
3. Der Stadtrat beschließt den Bebauungsplan „Queichinsel“ 1. Änderung im vereinfachten Verfahren als Satzung, gem. § 10 BauGB. Beschlussfassung erfolgte mit Ja-Stimmen Nein-Stimmen und Enthaltungen.
Die Satzung umfasst folgende Unterlagen:
- Rechtsfestsetzungen M 1:1000
- Schriftliche Festsetzungen
- Begründung
Des weiteren beschließt der Stadtrat die bauordnungsrechtlichen Bestimmungen des Bebauungsplanes
„Queichinsel“ 1. Änderung als Satzung gem. § 88 Landesbauordnung (LBauO).