Betreff
1. Aufhebung des Beschlusses vom 30.08.2006 2. Beratung und Beschlussfassung über die eingegangenen Anregungen und Stellungnahmen anl. der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Offenlage 3. Satzungsbeschluss gem. § 10 Baugesetzbuch (BauGB) und § 88 landesbauordnung (LBauO)
Vorlage
02/199/IV/220/2006
Aktenzeichen
IV/sp
Art
Beschlussvorlage ohne DV

Sachverhalt:

 

Aufgrund eines Formfehlers musste die Offenlage des o.g. Bebauungsplanentwurfes nochmals durchgeführt werden.

 

Der Satzungsbeschluss vom 30.08.2006 ist aufzuheben.

 

Die Offenlage des Bebauungsplanentwurfes ist abgeschlossen. Anregungen gingen

keine ein.

 

Wenn keine Änderungen des Bebauungsplanes mehr anstehen, kann dieser dann als Satzung beschlossen werden.

 


Beschlussvorschlag:

 

1. Der Stadtrat hebt den Satzungsbeschluss vom 30.08.2006 auf.

 

2. Da keine Anregungen eingegangen sind, kann dieser TOP entfallen.

 

3.  Der Stadtrat beschließt den Bebauungsplan „Queichinsel“ 1. Änderung im vereinfachten Verfahren als Satzung, gem. § 10 BauGB. Beschlussfassung erfolgte mit       Ja-Stimmen          Nein-Stimmen und        Enthaltungen.

 

Die Satzung umfasst folgende Unterlagen:

-         Rechtsfestsetzungen M 1:1000

-         Schriftliche Festsetzungen

-         Begründung

 

Des weiteren beschließt der Stadtrat die bauordnungsrechtlichen Bestimmungen des Bebauungsplanes

„Queichinsel“ 1. Änderung als Satzung gem. § 88 Landesbauordnung (LBauO).