Betreff
Kommunale Doppik Rheinland-Pfalz hier: Umstellungstermin auf die doppelte Buchführung
Vorlage
01/138/I/134/2006
Aktenzeichen
1.1/901-05/ch
Art
Beschlussvorlage ohne DV

Sachverhalt:

 

Der Landtag Rheinland-Pfalz hat am 02. März 2006 das Landesgesetz zur Einführung der kommunalen Doppik (KomDoppikLG) beschlossen.

 

Unter Artikel 8 –Übergangsvorschriften- § 1 Abs. 1 des KomDoppikLG ist aufgeführt, dass die Gemeinden ab dem Haushaltsjahr 2007 ihre Bücher nach den Regeln der doppelten Buchführung für Gemeinden zu führen haben.

 

Abs. 2 dieses Paragraphen besagt, dass die Gemeinden abweichend von Abs. 1 durch Beschluss des Gemeinderates festlegen, dass die Umstellung erst ab dem Haushaltsjahr 2008 oder ab dem Haushaltsjahr 2009 erfolgt.

 

In Abs. 3 dieses Paragraphen heißt es, dass innerhalb einer Verbandsgemeinde eine Beschlussfassung nach Abs. 2 nur einheitlich erfolgen kann. Hierüber entscheidet der Verbandsgemeinderat im Benehmen mit den Ortsgemeinden.

 

Durch die Umstellung vom kameralen Haushaltssystem zur kommunalen Doppik sind größere Umstellungsprobleme zu meistern. Auf Büroleiterebene innerhalb des Landkreises war man sich im Jahre 2005 einig, dass als Umstellungstermin der 1. Januar 2008 als realistisch anzusehen ist. Zwischenzeitlich haben einige Verbandsgemeinden den Umstellungstermin auf den 01. Januar 2009 gelegt.

 

Seitens der Verbandsgemeindeverwaltung ist beabsichtigt, den 01. Januar 2008 als Umstellungstermin zu halten.

 

Der Stadtbürgermeister und die Ortsbürgermeister wurden mit Schreiben vom 23.10.2006 über den Sachverhalt informiert und gebeten, ihre Entscheidung bis Mitte November 2006 mitzuteilen. Über das Ergebnis werden Sie in der Sitzung informiert.

 

Der Haupt- und Finanzausschuss hat in seiner Sitzung vom 15.11.2006 dem Verbandsgemeinderat mit 7 –  Ja-Stimmen und 1 –Nein Stimme empfohlen, die Umstellung auf die doppelte Buchführung ab dem Haushaltsjahr 2008 vorzunehmen.

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Verbandsgemeinderat beschließt mit      Ja-Stimmen,      Nein-Stimmen und         Enthaltungen, die Umstellung auf die doppelte Buchführung ab dem Haushaltsjahr 2008 vorzunehmen.