Sachverhalt:
In einer Klarstellungssatzung legt die Stadt die vorhandenen Grenzen für im Zusammenhang bebauter Ortsteile fest. Diese Festlegung der Abgrenzung zwischen Innenbereich und Außenbereich besitzt nur deklaratorische Bedeutung. Eine Beurteilung des Baurecht richtet sich nach § 34 BauGB.
Im Bereich der Pension Bergterrasse auf dem Leisbühl kommt es immer wieder zu Diskussionen, ob dieser Bereich dem baurechtlichen Außen- oder Innenbereich zu zu ordnen ist. Mit dem Beschluss der Klarstellungssatzung soll dies nun eindeutig festgelegt werden. Die genaue Abgrenzung ist aus dem beigefügten Lageplan ersichtlich.
Der Bau- und Planungsausschuss hat dem Stadtrat die Beschlussfassung der Klarstellungssatzung empfohlen.
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat beschließt mit Ja-Stimmen, Nein-Stimmen und Enthaltungen eine Klarstellungssatzung gem. § 34 Abs. 4 Nr. 1 BauGB für den Bereich des Leisbühls. Die genaue Abgrenzung ist aus der beiliegende Karte, welche Bestandteil der Niederschrift ist, ersichtlich.