Sachverhalt:
Der v.g. Bebauungsplan aus dem Jahre 1969 sollen aufgehoben werden, da er seinen Zweck erfüllt hat. Der Bebauungsplan verfügt über erhebliche rechtliche Mängel.
Der Bau- und Planungsausschuss hat in seiner Sitzung vom 26.09.2006 dem Stadtrat die Aufhebung empfohlen.
Beschlussvorschlag:
1. Der Bebauungsplan „Feriendorf Waldbühl“ soll aufgehoben werden, da er über erhebliche rechtliche Mängel verfügt. Des weiteren ist der Plan für eine geordnete städtebauliche Entwicklung und Ordnung nicht mehr von Nöten. Das ehemalige Feriendorf liegt nicht mehr solitär am Ortsrand von Annweiler am Trifels, sondern ist in der vorhandene Bebauung des
Bürgenrings integriert. Beschlussfassung erfolgt mit Ja-Stimmen, Nein-Stimmen und Enthaltungen.
2. Die Aufhebungssatzung und die Begründung werden vom Stadtrat mit Ja-Stimmen und Nein-Stimmen, bei Enthaltungen, in der vorgelegten Form gebilligt oder mit folgenden Änderungen bzw. Ergänzungen gebilligt.
3. Der Stadtrat beschließt gem. § 3 Abs. 1 BauGB mit Ja-Stimmen bei Gegenstimmen und Enthaltungen, die vorgezogene Öffentlichkeitsbeteilligung in Form einer zweiwöchigen Auslegung der Planunterlagen durchzuführen.
4 .Der Stadtrat beschließt gem. § 4 Abs. 1 BauGB die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange an dem Bebauungsplanverfahren zu beteiligen