Betreff
Beratung und Beschlussfassung über die Aufhebung des Bebauungsplanes "Feriendorfgebiet Waldbühl" 1. Beschluss über die Aufhebung des Bebauungsplanes 2. Billigung des Planentwurfes (Aufhebungssatzung) 3. Beschluss über die vorgezogene Öffentlichkeitsbeteiligung 4. Beschluss über die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
Vorlage
02/182/IV/214/2006
Aktenzeichen
IV/sp
Art
Beschlussvorlage ohne DV

Sachverhalt:

 

Der v.g. Bebauungsplan aus dem Jahre 1969 sollen aufgehoben werden, da er seinen Zweck erfüllt hat. Der Bebauungsplan verfügt über erhebliche rechtliche Mängel.

 

Der Bau- und Planungsausschuss hat in seiner Sitzung vom 26.09.2006 dem Stadtrat die Aufhebung empfohlen.

 


Beschlussvorschlag:

 

1. Der Bebauungsplan „Feriendorf Waldbühl“ soll aufgehoben werden, da er über erhebliche rechtliche Mängel verfügt. Des weiteren ist der Plan für eine geordnete städtebauliche Entwicklung und Ordnung nicht mehr von Nöten. Das ehemalige Feriendorf liegt nicht mehr solitär am Ortsrand von Annweiler am Trifels, sondern ist in der vorhandene Bebauung des

Bürgenrings integriert. Beschlussfassung erfolgt mit                  Ja-Stimmen,                      Nein-Stimmen und                 Enthaltungen.

 

2. Die Aufhebungssatzung und die Begründung werden vom Stadtrat mit                              Ja-Stimmen und                        Nein-Stimmen, bei                                           Enthaltungen, in der vorgelegten Form gebilligt oder mit folgenden Änderungen bzw. Ergänzungen                        gebilligt.

 

3. Der Stadtrat beschließt gem. § 3 Abs. 1 BauGB mit                        Ja-Stimmen bei                        Gegenstimmen und                        Enthaltungen, die vorgezogene Öffentlichkeitsbeteilligung in Form einer zweiwöchigen Auslegung der Planunterlagen durchzuführen.

 

4 .Der Stadtrat beschließt gem. § 4 Abs. 1 BauGB die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange an dem Bebauungsplanverfahren zu beteiligen