Betreff
Beratung und Beschlussfassung über die Aufhebung der Bebauungspläne "Herrenteich Nr. B 2 Nr. 12 a, Plan B 2 Nr. 12 b und Plan Nr. 12 c 1. Beschluss über die Aufhebung des Bebauungsplanes 2. Billigung des Planentwurfes (Aufhebungssatzung) 3. Beschluss über die vorgezogene Öffentlichkeitsbeteiligung 4. Beschluss über die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
Vorlage
02/181/IV/213/2006
Aktenzeichen
IV/sp
Art
Beschlussvorlage ohne DV

Sachverhalt:

 

Die v.g. Bebauungspläne aus den 60er und 70er Jahren sollen aufgehoben werden, da sie ihren Zweck erfüllt haben. Das Gebiet (Viktor-von-Scheffel-Straße, Herrenteichstraße und Teil Burgenring) ist überwiegend bebaut. Des weiteren verfügt der Bebauungsplan über erhebliche rechtliche Mängel.

 

Der Bau- und Planungsausschuss hat in seiner Sitzung vom 26.09.2006 dem Stadtrat die Aufhebung empfohlen.


Beschlussvorschlag:

 

 

1. Die Bebauungspläne „Herrenteich Nr. B 2 Nr.12 a , Plan B 2 Nr. 12 b und Plan Nr. 12 c“
sollen aufgehoben werden, da der Funktionszweck der Pläne erfüllt sind. Beschlussfassung erfolgt mit            Ja-Stimmen,                      Nein-Stimmen und                 Enthaltungen.

 

2. Die Aufhebungssatzung und die Begründung werden vom Stadtrat mit                              Ja-Stimmen und                        Nein-Stimmen, bei                                           Enthaltungen, in der vorgelegten Form gebilligt oder mit folgenden Änderungen bzw. Ergänzungen                        gebilligt.

 

3. Der Stadtrat beschließt gem. § 3 Abs. 1 BauGB mit                        Ja-Stimmen bei                        Gegenstimmen und                        Enthaltungen, die vorgezogene Öffentlichkeitsbeteilligung in Form einer zweiwöchigen Auslegung der Planunterlagen durchzuführen.

 

4 .Der Stadtrat beschließt gem. § 4 Abs. 1 BauGB die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange an dem Bebauungsplanverfahren zu beteiligen