Sachverhalt:
Die v.g. Bebauungspläne aus den 60er und 70er Jahren sollen aufgehoben werden, da sie ihren Zweck erfüllt haben. Das Gebiet (Viktor-von-Scheffel-Straße, Herrenteichstraße und Teil Burgenring) ist überwiegend bebaut. Des weiteren verfügt der Bebauungsplan über erhebliche rechtliche Mängel.
Der Bau- und Planungsausschuss hat in seiner Sitzung vom 26.09.2006 dem Stadtrat die Aufhebung empfohlen.
Beschlussvorschlag:
1. Die Bebauungspläne „Herrenteich Nr. B 2 Nr.12 a , Plan
B 2 Nr. 12 b und Plan Nr. 12 c“
sollen aufgehoben werden, da der Funktionszweck der Pläne erfüllt sind.
Beschlussfassung erfolgt mit Ja-Stimmen, Nein-Stimmen
und Enthaltungen.
2. Die Aufhebungssatzung und die Begründung werden vom Stadtrat mit Ja-Stimmen und Nein-Stimmen, bei Enthaltungen, in der vorgelegten Form gebilligt oder mit folgenden Änderungen bzw. Ergänzungen gebilligt.
3. Der Stadtrat beschließt gem. § 3 Abs. 1 BauGB mit Ja-Stimmen bei Gegenstimmen und Enthaltungen, die vorgezogene Öffentlichkeitsbeteilligung in Form einer zweiwöchigen Auslegung der Planunterlagen durchzuführen.
4 .Der Stadtrat beschließt gem. § 4 Abs. 1 BauGB die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange an dem Bebauungsplanverfahren zu beteiligen