Sachverhalt:
Die v.g. Bebauungspläne aus den 70er Jahren sollen aufgehoben werden, da sie ihren Zweck erfüllt haben. Das Gebiet (Gartenstraße, Ringstraße, Am Kienbusch) ist überwiegend bebaut. Des weiteren verfügen die Bebauungspläne über erhebliche rechtliche Mängel.
Der Bau- und Planungsausschuss hat in seiner Sitzung vom 26.09.2006 dem Stadtrat die Aufhebung empfohlen.
Beschlussvorschlag:
1. Die Bebauungspläne in Queichhambach Gewanne „Am
Kienbusch, Am Galgenberg und der
Ochsenweide“ incl. der 1. Änderung und Erweiterung und der 2. Änderung
und Erweiterung
sollen aufgehoben werden, da der Funktionszweck der Pläne erfüllt ist.
Beschlussfassung erfolgt mit Ja-Stimmen, Nein-Stimmen
und Enthaltungen.
2. Die Aufhebungssatzungen und die Begründungen werden vom Stadtrat mit Ja-Stimmen und Nein-Stimmen, bei Enthaltungen, in der vorgelegten Form gebilligt oder mit folgenden Änderungen bzw. Ergänzungen gebilligt.
3. Der Stadtrat beschließt gem. § 3 Abs. 1 BauGB mit Ja-Stimmen bei Gegenstimmen und Enthaltungen, die vorgezogene Öffentlichkeitsbeteiligung in Form einer zweiwöchigen Auslegung der Planunterlagen durchzuführen.
4 .Der Stadtrat beschließt gem. § 4 Abs. 1 BauGB, die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange an dem Bebauungsplanverfahren zu beteiligen.