Betreff
Kienbusch Am Galgenberg und der der Ochsenweide" incl. der 1. Änderung und Erweiterung und der 2. Änderung und Erweiterung 1. Beschluss über die Aufhebung der Bebauungspläne 2. Billigung des Planentwurfes (Aufhebungssatzung) 3. Beschluss über dievorgezogene Öffentlichkeitsbeteiligung 4. Beschluss über die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
Vorlage
02/180/IV/212/2006
Aktenzeichen
IV/sp
Art
Beschlussvorlage ohne DV

Sachverhalt:

 

Die v.g. Bebauungspläne aus den 70er Jahren sollen aufgehoben werden, da sie ihren Zweck erfüllt haben. Das Gebiet (Gartenstraße, Ringstraße, Am Kienbusch) ist überwiegend bebaut. Des weiteren verfügen die Bebauungspläne über erhebliche rechtliche Mängel.

 

Der Bau- und Planungsausschuss hat in seiner Sitzung vom 26.09.2006 dem Stadtrat die Aufhebung empfohlen.

 


Beschlussvorschlag:

 

 

1. Die Bebauungspläne in Queichhambach Gewanne „Am Kienbusch, Am Galgenberg und der  Ochsenweide“ incl. der 1. Änderung und Erweiterung und der 2. Änderung und Erweiterung
sollen aufgehoben werden, da der Funktionszweck der Pläne erfüllt ist. Beschlussfassung erfolgt mit            Ja-Stimmen,                      Nein-Stimmen und                 Enthaltungen.

 

2. Die Aufhebungssatzungen und die Begründungen werden vom Stadtrat mit                              Ja-Stimmen und                        Nein-Stimmen, bei                                           Enthaltungen, in der vorgelegten Form gebilligt oder mit folgenden Änderungen bzw. Ergänzungen                        gebilligt.

 

3. Der Stadtrat beschließt gem. § 3 Abs. 1 BauGB mit                               Ja-Stimmen bei                         Gegenstimmen und                        Enthaltungen, die vorgezogene Öffentlichkeitsbeteiligung in Form einer zweiwöchigen Auslegung der Planunterlagen durchzuführen.

 

4 .Der Stadtrat beschließt gem. § 4 Abs. 1 BauGB, die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange an dem Bebauungsplanverfahren zu beteiligen.