Betreff
Zweite Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Annweiler am Trifels, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Vorlage
01/134/IV/203/2006
Aktenzeichen
IV/sp
Art
Beschlussvorlage ohne DV

Sachverhalt:

 

Durch das Europarechtsanpassungsgesetz Bau (EAG Bau) wurde im Sommer 2004 auch das Baugesetzbuch (BauGB) geändert. Der § 5 Abs. 1 BauGB wurde dahingehend geändert, dass der Flächennutzungsplan spätestens 15 Jahre nach seiner erstmaligen Aufstellung bzw. erneuten Aufstellung überprüft und soweit erforderlich neu aufgestellt werden soll.

 

Der derzeit gültige Flächennutzungsplan wurde im Jahre 1993 rechtskräftig. Im November 2005 wurde das seit Jahren schwebende Zielabweichverfahren durch die Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd

entschieden, so dass nun der Flächennutzungsplan neu aufgestellt werden kann. Somit kann auch die

Forderung des § 5 BauGB rechtzeitig erfüllt werden.

 

Die Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes soll folgende Ziele umfassen:

 

  • Fortschreibung der bisherigen Änderungsverfahren und Zusammenfassung unter einem neuen Zielhorizont 2020

 

  • Einbindung der Ziele der Landschaftsplanung in den Flächennutzungsplan und damit Schaffung eines rechtssicheren Planinhalts

 

  • Erarbeitung des Plans auf EDV-Basis und damit Umsetzung auf ein exakteres und besser lesbares Planwerk

 

Die Änderungsgebiete werden in der Sitzung vorgestellt.


Beschlussvorschlag:

 

Der Verbandsgemeinderat beschließt die Aufstellung der 2. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes gem. § 2 BauGB. Die Änderungsgebiete sind als Anlage beigefügt.