Betreff
Feststellung des Jahresabschlusses 2022 und Erteilung der Entlastung gem. § 114 GemO
Vorlage
13/221/II/562/2024
Aktenzeichen
V/Ga.
Art
Beschlussvorlage ohne DV

Sachverhalt:

 

Die Bilanz des Jahresabschlusses 2022 der Ortsgemeinde Waldrohrbach schloss mit einer Bilanzsumme in Höhe von 2.496.681,74 € ab und hat sich somit um 93.435,30 € erhöht.

 

Die Zunahme ist auf der Aktivseite auf die Zunahme des Anlagevermögens mit rd. 93.500,00 € zurückzuführen. Die Zunahme ergibt sich aus den bilanziellen Abschreibungen mit rd. 44.300,00 €. Des Weiteren erfolgte die Aktivierung des Begegnungsplatzes mit rd. 59.000,00 €. Hiervon wurden im Jahr 2022 noch rd. 7.200,00 € verausgabt. Für den Kindergarten wurden ein Kühlschrank und ein Tiefkühlschrank für rd. 2.500,00 € angeschafft. Für die Sanierung des Kindergartens erfolgten nochmals Ausgaben in Höhe von rd. 125.600,00 €. Außerdem schlugen für die Errichtung einer Fußgängerbrücke nochmals 1.900,00 € zu Buche.

 

Auf der Passivseite hat das Eigenkapital um 42.446,96 € (entspricht dem Jahresergebnis 2022) zugenommen und beläuft sich zum Jahresende auf 1.179.003,28 €.

 

Die Sonderposten haben um rd. 4.200,00 € abgenommen. Dies ergibt sich aus der Auflösung der Sonderposten mit rd. 27.900,00 €. Des Weiteren konnte eine Zuwendung für die Sanierung des Kindergartens mit rd. 9.300,00 € vereinnahmt werden. In den Sonderposten für den kommunalen Finanzausgleich wurden rd. 13.900,00 € eingestellt. Aktiviert wurde die Zuwendung für den Begegnungsplatz mit rd. 34.500,00 €. Diese Summe wurde jedoch bereits im Jahr 2021 vereinnahmt.

 

Die Verbindlichkeiten haben um rd. 55.900,00 € zugenommen. Dies ist insbesondere auf die Zunahme der Verbindlichkeiten an die Einheitskasse der Verbandsgemeinde Annweiler am Tr. sowie auf die Abnahme anderer Verbindlichkeiten zurückzuführen.

 

Die liquiden Mittel belaufen sich zum Jahresende auf ./. 234.117,32 € und haben um 182.100,44 € abgenommen.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung vom 8.4.2024 die Unterlagen zum Jahresabschluss geprüft. Die Prüfung führte zu keinen Beanstandungen.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt daher, den Jahresabschluss festzustellen und die Entlastung gem. § 114 GemO zu erteilen.

 


Beschlussvorschlag Ausschuss: