Betreff
Feststellung des Jahresabschlusses 2021 und Erteilung der Entlastung gem. § v114 GemO
Vorlage
13/220/II/561/2024
Aktenzeichen
V/Ga.
Art
Beschlussvorlage ohne DV

Sachverhalt:

 

Die Bilanz des Jahresabschlusses 2021 der Ortsgemeinde Waldrohrbach schloss mit einer Bilanzsumme in Höhe von 2.403.246,44 € ab und hat sich somit um 377.528,48 € erhöht.

 

Die Zunahme ist auf der Aktivseite auf die Zunahme des Anlagevermögens mit rd. 545.000,00 € zurückzuführen. Die Zunahme ergibt sich aus den bilanziellen Abschreibungen mit rd. 43.100,00 €. Des Weiteren erfolgten Ausgaben für die Sanierung des Kindergartens mit rd. 533.000,00 €, für die Errichtung einer Fußgängerbrücke wurden 1.785,00 € verausgabt und für den Bau des Begegnungsplatzes beim Dorfgemeinschaftshauses wurden rd. 52.000,00 € verausgabt.

 

Das Umlaufvermögen hat um rd. 167.500,00 € abgenommen. Die Reduzierung ergibt sich insbesondere aus der Abnahme der Forderungen gegen die Einheitskasse der Verbandsgemeinde Annweiler am Trifels.

 

Auf der Passivseite hat das Eigenkapital um 42.061,18 € (entspricht dem Jahresergebnis 2021) abgenommen und beläuft sich zum Jahresende auf 1.136.556,32 €.

 

Die Sonderposten haben um rd. 239.400,00 € zugenommen. Dies ergibt sich aus der Auflösung der Sonderposten mit rd. 25.900,00 €. Des Weiteren konnte eine Kreiszuwendung für die Sanierung des Kindergartens mit 47.500,00 € vereinnahmt werden. Außerdem erfolgte eine Zuwendung für den Begegnungsplatz mit rd. 34.500,00 €. Für das Neubaugebiet „Bärloch wurden nochmals Erschließungsbeiträge in Höhe von rd. 181.000,00 € aktiviert.

 

Die Verbindlichkeiten haben um rd. 180.800,00 € zugenommen. Dies ist insbesondere auf die Zunahme der Verbindlichkeiten an die Einheitskasse der Verbandsgemeinde Annweiler am Tr. sowie auf die Abnahme der Verbindlichkeiten aus Rechnungen für die Sanierung des Kindergartens zurückzuführen.

 

Die liquiden Mittel belaufen sich zum Jahresende auf ./, 52.016,88 € und haben um 227.791,94 € abgenommen.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung vom 8.4.2024 die Unterlagen zum Jahresabschluss geprüft. Die Prüfung führte zu keinen Beanstandungen.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt daher, den Jahresabschluss festzustellen und die Entlastung gem. § 114 GemO zu erteilen.

 

 

 


Beschlussvorschlag Ausschuss: