Betreff
Feststellung des Jahresabschlusses 2020 sowie Erteilung der Entlastung gem. § 114 GemO
Vorlage
13/219/II/560/2024
Aktenzeichen
V/Ga.
Art
Beschlussvorlage ohne DV

Sachverhalt:

 

Die Bilanz des Jahresabschlusses 2020 der Ortsgemeinde Waldrohrbach schloss mit einer Bilanzsumme in Höhe von 2.025.717,96 € ab und hat sich somit um 45.719,64 € reduziert.

 

Die Abnahme ist auf der Aktivseite auf die Zunahme des Anlagevermögens mit rd. 47.400,00 € zurückzuführen. Die Zunahme ergibt sich aus den bilanziellen Abschreibungen mit rd. 40.700,00 €. Des Weiteren wurde eine Geschwindigkeitsanzeige zum Preis von rd. 2.000,00 € angeschafft. Für den Umbau des Kindergartens wurden rd. 22.000,00 € verausgabt. Das Neubaugebiet „Bärloch“ wurde mit rd.353.400,00 € aktiviert. Hiervon wurden im Jahr 2020 jedoch lediglich rd. 64.000,00 € verausgabt.

 

Das Umlaufvermögen hat um rd. 93.200,00 € abgenommen. Die Reduzierung ergibt sich insbesondere aus der Abnahme der Forderungen gegen die Einheitskasse der Verbandsgemeinde Annweiler am Trifels.

 

Auf der Passivseite hat das Eigenkapital um 4.455,68 € (entspricht dem Jahresergebnis 2020) zugenommen und beläuft sich zum Jahresende auf 1.178.617,50 €.

 

Die Sonderposten haben um rd. 21.800,00 € abgenommen. Dies ergibt sich aus der Auflösung der Sonderposten mit rd. 25.200,00 €. Des Weiteren wurden in den Sonderposten für den Wegebau rd. 2.400,00 € eingestellt. Außerdem erfolgte die Aktivierung der Beiträge für das Neubaugebiet „Bärloch“ mit 76.896,00 €. Dies wurden jedoch bereits in Vorjahren vereinnahmt.

 

Die Verbindlichkeiten haben um rd. 27.800,00 € abgenommen.

 

Die liquiden Mittel belaufen sich zum Jahresende auf 175.775,06 € und haben um 87.723,61 € abgenommen.                                  

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung vom 8.4.2024 die Unterlagen zum Jahresabschluss geprüft. Die Prüfung führte zu keinen Beanstandungen.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt daher, den Jahresabschluss festzustellen und die Entlastung gem. § 114 GemO zu erteilen.

 


Beschlussvorschlag Ausschuss: