Sachverhalt:
Die Abnahme ist auf der Aktivseite auf die Zunahme des Anlagevermögens mit rd. 47.400,00 € zurückzuführen. Die Zunahme ergibt sich aus den bilanziellen Abschreibungen mit rd. 40.700,00 €. Des Weiteren wurde eine Geschwindigkeitsanzeige zum Preis von rd. 2.000,00 € angeschafft. Für den Umbau des Kindergartens wurden rd. 22.000,00 € verausgabt. Das Neubaugebiet „Bärloch“ wurde mit rd.353.400,00 € aktiviert. Hiervon wurden im Jahr 2020 jedoch lediglich rd. 64.000,00 € verausgabt.
Das Umlaufvermögen hat um rd. 93.200,00 € abgenommen. Die Reduzierung ergibt sich insbesondere aus der Abnahme der Forderungen gegen die Einheitskasse der Verbandsgemeinde Annweiler am Trifels.
Auf der Passivseite hat das Eigenkapital um 4.455,68 € (entspricht dem Jahresergebnis 2020) zugenommen und beläuft sich zum Jahresende auf 1.178.617,50 €.
Die Sonderposten haben um rd. 21.800,00 € abgenommen. Dies ergibt sich aus der Auflösung der Sonderposten mit rd. 25.200,00 €. Des Weiteren wurden in den Sonderposten für den Wegebau rd. 2.400,00 € eingestellt. Außerdem erfolgte die Aktivierung der Beiträge für das Neubaugebiet „Bärloch“ mit 76.896,00 €. Dies wurden jedoch bereits in Vorjahren vereinnahmt.
Die Verbindlichkeiten haben um rd. 27.800,00 € abgenommen.
Die liquiden Mittel belaufen sich zum Jahresende auf 175.775,06 € und haben um 87.723,61 € abgenommen.
Der
Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung vom 8.4.2024 die Unterlagen
zum Jahresabschluss geprüft. Die Prüfung führte zu keinen Beanstandungen.
Der
Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt daher, den Jahresabschluss festzustellen
und die Entlastung gem. § 114 GemO zu erteilen.
Beschlussvorschlag Ausschuss: