1. Billigung des Planentwurfes
2. Beschlussfassung über die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher
Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB
3. Beschlussfassung über die vorgezogene Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB
4, Zustimmug zur Änderung des Flächennutzungsplanes
Sachverhalt:
In Völkersweiler ist die
Errichtung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage im Nordwesten des
Gemeindegebietes auf der Flur „Auf dem Rindfeld“ geplant. Das Plangebiet
umfasst eine Gesamtfläche von ca. 7,04 ha.
Montiert werden soll
eine Süd-Anlage, so dass die Modulreihen von Osten nach Westen verlaufen.
Der Solarpark soll als
ein Biodiversitätssolarpark gebaut werden, von dem trotz der baulichen
Eingriffe in die Umwelt ein ökologischer Mehrwert (im Vergleich zur vorherigen
intensiven landwirtschaftlichen Nutzung) ausgeht.
Ein durchgeführtes
Zielabweichverfahren wurde positiv verbeschieden. Der Flächennutzungsplan muss
entsprechend angepasst werden.
Das Gebiet liegt im
nordwestlichen Teil des Gemarkungsbereichs der Ortsgemeinde Völkersweiler und
ist rund 1,2 km vom Ortszentrum bzw. ca. 1 km vom Ortsrand entfernt. Im
nördlichen Drittel wird das Gebiet von der L 495 durchlaufen.
Der Ortsgemeinderat
fasste bereits den Beschluss den Bebauungsplan aufzustellen.
Der Bebauungsplan wird
in der Sitzung vorgetellt.
Des Weiteren ist der
Flächennutzungsplan für diesen Bereich anzupassen. Die Eröffnung dieses
Verfahrens wurde vom Verbandsgemeinderat, in seiner letzten sitzung, bereits
beschlossen.
Die Ortsgemeinde muss
der Änderung des Flächennutzungsplanes zustimmen.
Beschlussvorschlag Ausschuss: