Betreff
Bebauungsplanverfahren „Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage - Auf dem Rindfeld"
1. Billigung des Planentwurfes
2. Beschlussfassung über die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher
Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB
3. Beschlussfassung über die vorgezogene Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB
4, Zustimmug zur Änderung des Flächennutzungsplanes
Vorlage
11/142/VIII/232/2024
Aktenzeichen
VIII/sp
Art
Beschlussvorlage ohne DV

Sachverhalt:

 

In Völkersweiler ist die Errichtung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage im Nordwesten des Gemeindegebietes auf der Flur „Auf dem Rindfeld“ geplant. Das Plangebiet umfasst eine Gesamtfläche von ca. 7,04 ha.

 

Montiert werden soll eine Süd-Anlage, so dass die Modulreihen von Osten nach Westen verlaufen.

 

Der Solarpark soll als ein Biodiversitätssolarpark gebaut werden, von dem trotz der baulichen Eingriffe in die Umwelt ein ökologischer Mehrwert (im Vergleich zur vorherigen intensiven landwirtschaftlichen Nutzung) ausgeht.

 

Ein durchgeführtes Zielabweichverfahren wurde positiv verbeschieden. Der Flächennutzungsplan muss entsprechend angepasst werden.

 

Das Gebiet liegt im nordwestlichen Teil des Gemarkungsbereichs der Ortsgemeinde Völkersweiler und ist rund 1,2 km vom Ortszentrum bzw. ca. 1 km vom Ortsrand entfernt. Im nördlichen Drittel wird das Gebiet von der L 495 durchlaufen.

 

Der Ortsgemeinderat fasste bereits den Beschluss den Bebauungsplan aufzustellen.

 

Der Bebauungsplan wird in der Sitzung vorgetellt.

 

Des Weiteren ist der Flächennutzungsplan für diesen Bereich anzupassen. Die Eröffnung dieses Verfahrens wurde vom Verbandsgemeinderat, in seiner letzten sitzung, bereits beschlossen.

 

Die Ortsgemeinde muss der Änderung des Flächennutzungsplanes zustimmen.

 


Beschlussvorschlag Ausschuss: