Betreff
Beratung und Fassung eines Vorratsbeschlusses für den Austausch der Heizungsanlage in der Verbandsgemeindeverwaltung und der Feuerwehr Annweiler am Trifels
Vorlage
01/718/III/753/2024
Art
Beschlussvorlage mit DV

Sachverhalt:

 

Heizungsanlage Verbandsgemeindeverwaltung

 

Im Rahmen des Kommunalen Investitionsprogramms Klimaschutz und Innovation (KIPKI), soll die alte Heizungsanlage der Verbandsgemeindeverwaltung Annweiler am Trifels durch eine Kombilösung (Hybridlösung), bestehend aus einer neuen Gastherme und einer Wärmepumpe ausgetauscht werden. Die Anlage soll so geplant werden, dass die Hauptlast über die Wärmepumpe getragen wird (mindestens 2/3). Die Gastherme gleicht dabei nur die Spitzen aus, die durch die Wärmepumpe nicht abgedeckt werden können. Laut Kostenschätzung belaufen sich die Kosten für die Maßnahme auf ca. 194.000,00 Euro.

 

Über die KIPKI-Förderung wurden 125.000,00 Euro als Fördermittel beantragt. Der Antrag wurde Ende Januar 2024 über die Verbandsgemeinde Annweiler am Trifels gestellt. Derzeit wird auf Rückmeldung vom zuständigen Ministerium gewartet. Die Maßnahme muss laut Fördermittelgeber bis Mitte des Jahres 2026 umgesetzt sein. Sobald der Bewilligungsbescheid vorliegt, sollte daher schnellstmöglich mit der Planung und Umsetzung der Maßnahme begonnen werden.

 

 

Heizungsanlage Feuerwehr

 

Im Rahmen des Kommunalen Investitionsprogramms Klimaschutz und Innovation (KIPKI), soll die alte Heizungsanlage der Feuerwehr Annweiler am Trifels durch eine Kombilösung (Hybridlösung), bestehend aus einer neuen Gasbrennwertkesselanlage und einer Wärmepumpe ausgetauscht werden. Die Anlage soll so geplant werden, dass die Hauptlast über die Wärmepumpe getragen wird (mindestens 2/3). Laut Kostenschätzung belaufen sich die Kosten für die Maßnahme auf ca. 82.000,00 Euro.

 

Über die KIPKI-Förderung wurden 72.000,00 Euro als Fördermittel beantragt. Der Antrag wurde Ende Januar 2024 über die Verbandsgemeinde Annweiler am Trifels gestellt. Derzeit wird auf Rückmeldung vom zuständigen Ministerium gewartet. Die Maßnahme muss laut Fördermittelgeber bis Mitte des Jahres 2026 umgesetzt sein. Sobald der Bewilligungsbescheid vorliegt, sollte daher schnellstmöglich mit der Planung und Umsetzung der Maßnahme begonnen werden.

 


Beschlussvorschlag Ausschuss: