Betreff
Feststellung des Jahresabschlusses 2022 und Erteilung der Entlastung gem. § 114 GemO
Vorlage
05/215/II/559/2024
Aktenzeichen
V/Ga.
Art
Beschlussvorlage ohne DV

Sachverhalt:

 

Die Bilanz des Jahresabschlusses 2022 der Ortsgemeinde Eußerthal schloss mit einer Bilanzsumme in Höhe von 3.135.281,00 € ab und hat sich somit um 31.651,59 € reduziert.

 

Die Reduzierung ist auf der Aktivseite auf die Abnahme des Anlagevermögens mit rd. 46.000,00 € zurückzuführen. Diese resultiert aus den bilanziellen Abschreibungen mit rd. 88.900,00 € sowie auf die Aktivierung der Kosten für die Geländer am Schafstall und in der Hauptstraße mit rd. 13.600,00 €. Des Weiteren wurden für die Sanierung der Breitbachstraße rd. 20.500,00 € und für die Sanierung der Radwege rd. 8.000,00 € verausgabt. Diese beiden Maßnahmen sind noch nicht abgeschlossen und werden daher beim Konto „Anlage im Bau“ bilanziert.

 

Das Umlaufvermögen hat um rd. 14.400,00 € zugenommen, insbesondere im Bereich der Forderungen gegen die Einheitskasse der Verbandsgemeinde Annweiler am Tr.

 

Auf der Passivseite hat sich das Eigenkapital um 79.414,14 € (Jahresergebnis 2022) auf 1.464.135,19 € erhöht.

 

Die Sonderposten haben um rd. 91.900,00 € abgenommen. Die Abnahme resultiert insbesondere aus der Auflösung der Sonderposten mit rd. 58.700,00 € sowie aus der Entnahme aus dem Sonderposten für den kommunalen Finanzausgleich mit rd. 35.800,00 €.

 

Die Verbindlichkeiten haben um rd. 18.700,00 € abgenommen. Dies ist insbesondere auf die Tilgung von Investitionskrediten zurückzuführen.

 

Die liquiden Mittel belaufen sich zum Jahresende auf 17.836,78 € und haben sich um 11.898,61 € erhöht.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung vom 25.3.2024 die Unterlagen zum Jahresabschluss geprüft. Die Prüfung führte zu keinen Beanstandungen.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt daher, den Jahresabschluss festzustellen und die Entlastung gem. § 114 GemO zu erteilen.

 

 


Beschlussvorschlag Ausschuss: