Betreff
Feststellung des Jahresabschlusses 2021 und Erteilung der Entlastung gem. § 114 GemO
Vorlage
05/214/II/558/2024
Aktenzeichen
V/Ga.
Art
Beschlussvorlage ohne DV

Sachverhalt:

 

Die Bilanz des Jahresabschlusses 2021 der Ortsgemeinde Eußerthal schloss mit einer Bilanzsumme in Höhe von 3.166.932,59 € ab und hat sich somit um 74.145,47 € reduziert.

 

Die Reduzierung ist auf der Aktivseite auf die Abnahme des Anlagevermögens mit rd. 68.400,00 € zurückzuführen. Diese resultiert aus den bilanziellen Abschreibungen mit rd. 93.000,00 € sowie aus dem Erwerb von Waldgrundstücken mit rd. 3.000,00 €. Des Weiteren wurden für die Bushaltestelle in der Haingeraidestraße rd. 8.100,00 € und für den Ausbau der Breitbachstraße rd. 12.600,00 € verausgabt. Diese beiden Maßnahmen sind noch nicht abgeschlossen und werden auf dem Konto „Anlage im Bau“ bilanziert.

 

Das Umlaufvermögen hat um rd. 6.000,00 € abgenommen, insbesondere im Bereich der Vorräte um rd. 2.600,00 € und bei den Forderungen um rd. 3.500,00 €.

 

Auf der Passivseite hat sich das Eigenkapital um 16.220,82 € (Jahresergebnis 2021) auf 1.384.721,05 € erhöht.

 

Die Sonderposten haben um rd. 60.000,00 € abgenommen. Die Abnahme resultiert insbesondere aus der Auflösung der Sonderposten mit rd. 61.000,00 €.

 

Die Verbindlichkeiten haben um rd. 30.000,00 € abgenommen. Dies ist insbesondere auf die Tilgung von Investitionskrediten zurückzuführen.

 

Die liquiden Mittel belaufen sich zum Jahresende auf 5.937,87 € und haben sich um 17.193,69 € reduziert.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung vom 25.3.2024 die Unterlagen zum Jahresabschluss geprüft. Die Prüfung führte zu keinen Beanstandungen.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt daher, den Jahresabschluss festzustellen und die Entlastung gem. § 114 GemO zu erteilen.

 

 


Beschlussvorschlag Ausschuss: