Betreff
Feststellung des Jahresabschlusses 2020 sowie Erteilung er Entlastung gem. § 114 GemO
Vorlage
05/213/II/557/2024
Aktenzeichen
V/Ga.
Art
Beschlussvorlage ohne DV

Sachverhalt:

 

Die Bilanz des Jahresabschlusses 2020 der Ortsgemeinde Eußerthal schloss mit einer Bilanzsumme in Höhe von 3.241.078,06 € ab und hat sich somit um 66.652,64 € reduziert.

 

Die Reduzierung ist auf der Aktivseite auf die Abnahme des Anlagevermögens mit rd. 89.000,00 € zurückzuführen. Diese resultiert aus den bilanziellen Abschreibungen mit rd. 94.000,00 € sowie aus der Anschaffung eines AS-Mähers mit rd. 3.100,00 €.

 

Die Forderungen haben um rd. 24.100,00 € zugenommen, insbesondere im Bereich der Forderungen gegen die Einheitskasse der Verbandsgemeinde Annweiler am Tr.

 

Auf der Passivseite hat sich das Eigenkapital um 26.932,27 € (Jahresergebnis 2020) auf 1.368.500,23 € reduziert.

 

Die Sonderposten haben um rd. 6.500,00 € abgenommen. Die Abnahme resultiert aus der Auflösung der Sonderposten mit rd. 47.000,00 €, außerdem konnte ein Landeszuschuss für die Sanierung des Dorfgemeinschaftshauses mit 20.400,00 € aktiviert werden. In den Sonderposten für den kommunalen Finanzausgleich wurden rd. 31.700,00 € eingestellt.

 

Die Verbindlichkeiten haben um rd. 33.500,00 € abgenommen. Dies ist insbesondere auf die Tilgung von Investitionskrediten zurückzuführen.

 

Die liquiden Mittel belaufen sich zum Jahresende auf 23.131,56 € und haben sich um 26.902,20 € erhöht.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung vom 25.3.2024 die Unterlagen zum Jahresabschluss geprüft. Die Prüfung führte zu keinen Beanstandungen.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt daher, den Jahresabschluss festzustellen und die Entlastung gem. § 114 GemO zu erteilen.

 


Beschlussvorschlag Ausschuss: