Betreff
Bebauungsplanverfahren "Am Kabig II"
1. Beratung und Beschlussfassung über die Anhörung eines Sachverständigen
2. Umstellung des Verfahrens in ein Regelverfahren
3. Beratung und Beschlussfassung über die eingegangenen Stellungnahmen anl. der vorgezogenen Öffentlichkeitsbeteiligung und der vorgezogenen Behördenbeteiligung
4. Billigung des Planentwurfes
5. Beschlussfassung über die Beteiligung der Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB
6. Beschluss über die Offenlage des Bebauungsplanentwurfes gem. § 3 Abs. 2 BauGB
7. Beschlussfassung über einen Antrag auf Änderung des Flächennutzungsplanes
Vorlage
02/889/VIII/231/2024
Aktenzeichen
VIII/sp
Art
Beschlussvorlage ohne DV

Sachverhalt:

 

In der Sitzung des Stadtrates im November 2022 beschloss der Stadtrat die Aufstellung des Bebauungsplanes „Am Kabig II“ gem. dem § 13 b Baugesetzbuch.

Das Bundesverwaltungsgericht hat jedoch inzwischen entschieden, dass der § 13 b BauGB gegen EU-Recht verstößt.

Aus Gründen der Rechtssicherheit soll nun das Verfahren in ein sog. Regelverfahren umgewandelt werden.

Da bereits eine Offenlage durchgeführt wurde, kann diese als vorgezogene Öffentlichkeitsbeteiligung gewertet werden und die durchgeführte Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, kann als vorgezogene Behördenbeteiligung gewertet werden.

Die eingegangenen Stellungnahmen und das vom Planungsbüro erarbeitete Abwägungsergebnis liegen als Anlage bei.

 

Der Stadtrat hat nun über die nächsten Verfahrensschritte zu beschließen.

 

Der Bebauungsplan „Am Kabig II“ soll die bauplanungs- und bauordnungsrechtliche Grundlage zur Errichtung eines Einfamilienhauses aus dem Flurstück 1100/1 in der Gemarkung Annweiler am Trifels schaffen.

 

Der künftige Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist aus der beiliegende Karte ersichtlich.

 

 


Beschlussvorschlag Ausschuss: