1. Beratung und Beschlussfassung über die Anhörung eines Sachverständigen
2. Umstellung des Verfahrens in ein Regelverfahren
3. Beratung und Beschlussfassung über die eingegangenen Stellungnahmen anl. der vorgezogenen Öffentlichkeitsbeteiligung und der vorgezogenen Behördenbeteiligung
4. Billigung des Planentwurfes
5. Beschlussfassung über die Beteiligung der Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB
6. Beschluss über die Offenlage des Bebauungsplanentwurfes gem. § 3 Abs. 2 BauGB
7. Beschlussfassung über einen Antrag auf Änderung des Flächennutzungsplanes
Sachverhalt:
In der Sitzung des
Stadtrates im November 2022 beschloss der Stadtrat die Aufstellung des
Bebauungsplanes „Am Kabig II“ gem. dem § 13 b Baugesetzbuch.
Das
Bundesverwaltungsgericht hat jedoch inzwischen entschieden, dass der § 13 b
BauGB gegen EU-Recht verstößt.
Aus Gründen der
Rechtssicherheit soll nun das Verfahren in ein sog. Regelverfahren umgewandelt
werden.
Da bereits eine
Offenlage durchgeführt wurde, kann diese als vorgezogene
Öffentlichkeitsbeteiligung gewertet werden und die durchgeführte Beteiligung
der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, kann als vorgezogene
Behördenbeteiligung gewertet werden.
Die eingegangenen
Stellungnahmen und das vom Planungsbüro erarbeitete Abwägungsergebnis liegen
als Anlage bei.
Der Stadtrat hat
nun über die nächsten Verfahrensschritte zu beschließen.
Der Bebauungsplan
„Am Kabig II“ soll die bauplanungs- und bauordnungsrechtliche Grundlage zur
Errichtung eines Einfamilienhauses aus dem Flurstück 1100/1 in der Gemarkung
Annweiler am Trifels schaffen.
Der künftige
Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist aus der beiliegende Karte ersichtlich.
Beschlussvorschlag Ausschuss: