1.Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Baugesetzbuch (BauGB)
2. Billigung des Planentwurfes
3. Beschlussfassung über die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher
Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB
4. Beschlussfassung über die vorgezogene Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB
Sachverhalt:
In
Völkersweiler ist die Errichtung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage im
Nordwesten des Gemeindegebietes auf der Flur „Auf dem Rindfeld“ geplant. Das
Plangebiet umfasst eine Gesamtfläche von ca. 7,04 ha.
Montiert
werden soll eine Süd-Anlage, so dass die Modulreihen von Osten nach Westen
verlaufen.
Der
Solarpark soll als ein Biodiversitätssolarpark gebaut werden, von dem trotz der
baulichen Eingriffe in die Umwelt ein ökologischer Mehrwert (im Vergleich zur
vorherigen intensiven landwirtschaftlichen Nutzung) ausgeht.
Ein
durchgeführtes Zielabweichverfahren wurde positiv verbeschieden. Der
Flächennutzungsplan muss entsprechend angepasst werden.
Das
Gebiet liegt im nordwestlichen Teil des Gemarkungsbereichs der Ortsgemeinde
Völkersweiler und ist rund 1,2 km vom Ortszentrum bzw. ca. 1 km vom Ortsrand
entfernt. Im nördlichen Drittel wird das Gebiet von der L 495 durchlaufen.
Beschlussvorschlag Ausschuss: