Sachverhalt:
Nach der DGUV
(Deutschen Gesetztlichen Unfallversicherung) Regel 102-602 ist es erforderlich
einen Fingerklemmschutz an allen Türen anzubringen.
Die Regel fordert,
dass „Türen kindgerecht und sicher gestaltet werden“ , mit dem Hinweis „Wo
Quetsch- und Scherstellen vorhanden sind müssen Sie Klemmschutz anbringen
lassen“. Sowie
„An den
Nebenschließkanten darf es keine Quetsch- und Scherstellen geben“.
Nach der DGUV
Regel 102-602 sind die Nebenschließkanten an allen Türen in der Kita, zu denen
Kinder Zugang haben, abzusichern.
Die Firma Heiko
Jäcklin aus Albersweiler hat dazu ein Angebot für einen Fingerklemmschutz an 14
Türen zum Preis von 2.975,00 € Brutto abgegeben. Das Angebot wurde geprüft und
wird als wirtschaftlich angesehen.
Beschlussvorschlag Ausschuss: