Sachverhalt:
Die Bilanz des
Jahresabschlusses 2022 schloss mit einer Bilanzsumme in Höhe von 7.202.949,84 €
ab und hat sich somit um 310.777,00 € reduziert.
Auf der Aktivseite
hat das Anlagevermögen um rd. 97.000,00 € abgenommen. Dies ist insbesondere auf
die bilanziellen Abschreibungen mit rd. 97.800,00 € sowie auf die folgenden
Geschäftsvorfälle zurückzuführen:
Verkauf Albertusheim = ./. rd. 34.200,00 €
Aktivierung
Straßenlampe Schloßbergstr. 5 =
rd. 2.500,00 €
Umgestaltung
Kreuzwoogstr./Schloßbergstr. =
rd. 31.800,00 €
(Maßnahme noch nicht
abgeschlossen)
Verkauf
landwirtschaftliche Grundstücke = ./. rd. 5.500,00 €
Aktivierung
Feuerungsanlage Jugendraum =
rd. 6.600,00 €
Bei den Vorräten gab
es eine Abnahme um rd. 13.700,00 € (insbesondere im Bereich Forst)
Die Forderungen
haben um rd. 202.200,00 € abgenommen, insbesondere im Bereich der Forderungen
gegen die Einheitskasse der Verbandsgemeinde Annweiler am Tr. (liquide Mittel).
Die
Rechnungsabgrenzungsposten haben um rd. 2.000,00 € zugenommen.
Auf der Passivseite
hat das Eigenkapital um 391.433,69 € (Jahresergebnis 2022) abgenommen und
beläuft sich zum 31.12.2022 auf 4.628.827,78 €.
Die Sonderposten
haben um rd. 102.000,00 € zugenommen. Dies ist insbesondere zurückzuführen auf
die Auflösung der Sonderposten mit rd. 55.500,00 €. Des Weiteren erfolgte eine
Einstellung bei der Position Sonderposten für den kommunalen Finanzausgleich
mit rd. 115.500,00 €. Bei den Grabnutzungsentgelten erfolgte eine Zunahme mit
rd. 4.000,00 €. Für die Umgestaltung der Kreuzwoogstr./Schloßbergstr. konnte
eine Landeszuwendung in Höhe von 36.300,00 € vereinnahmt werden.
Bei den
Verbindlichkeiten gab es eine Abnahme um rd. 22.700,00 €.
Die liquiden Mittel
belaufen sich zum Jahresende auf 91.508,48 € und haben somit um 226.784,41 €
abgenommen.
Der
Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung vom 15.1.2024 die Unterlagen
zum Jahresabschluss geprüft. Die Prüfung führte zu keinen Beanstandungen.
In seiner Sitzung am
18.3.2024 empfiehlt der Rechnungsprüfungsausschuss daher, den Jahresabschluss
2022 festzustellen und die Entlastung zu erteilen.
Beschlussvorschlag Ausschuss: