Betreff
Feststellung des Jahresabschlusses 2021 und Erteilung der Entlastung gem. § 114 GemO
Vorlage
08/166/II/552/2024
Aktenzeichen
V/Ga.
Art
Beschlussvorlage ohne DV

Sachverhalt:

 

Die Bilanz des Jahresabschlusses 2021 schloss mit einer Bilanzsumme in Höhe von 7.513.726,84 € ab und hat somit um 219.631,04 € zugenommen.

 

Auf der Aktivseite hat das Anlagevermögen um rd. 98.000,00 € abgenommen. Dies ist insbesondere auf die bilanziellen Abschreibungen mit rd. 101.000,00 € sowie auf die Aktivierung des Rasenurnenfeldes und Stützmauern auf dem Friedhof mit rd. 51.150,00 € (davon rd. 50.000,00 € bereits in Vorjahren verausgabt) zurückzuführen.

 

Bei den Vorräten gab es eine Abnahme um rd. 7.000,00 € (insbesondere im Bereich Forst).       

 

Die Forderungen haben um rd. 320.300,00 € zugenommen, insbesondere im Bereich der Forderungen gegen die Einheitskasse der Verbandsgemeinde Annweiler am Tr. (liquide Mittel).

 

Die Rechnungsabgrenzungsposten haben sich um rd. 3.800,00 € erhöht.

 

Auf der Passivseite hat das Eigenkapital um 193.370,29 € (Jahresergebnis 2021) zugenommen und beläuft sich zum 31.12.2021 auf 5.020.261,47 €.

 

Die Sonderposten haben um rd. 37.000,00 € zugenommen. Dies ist insbesondere zurückzuführen auf die Auflösung der Sonderposten mit rd. 60.000,00 €. Des Weiteren erfolgte eine Einstellung  in den Sonderposten für den kommunalen Finanzausgleich mit rd. 50.500,00 €. Für das Rasenurnenfeld und Stützmauern auf dem Friedhof erfolgte eine Aktivierung von Zuwendungen mit rd. 29.000,00 €, die jedoch bereits in den Vorjahren ergebniswirksam vereinnahmt wurden. Für den Parkplatz am Kindergarten konnte eine Landeszuwendung in Höhe von 40.500,00 € vereinnahmt werden. Die Grabnutzungsentgelte haben um rd. 4.500,00 € zugenommen.

 

Bei den Verbindlichkeiten gab es eine Abnahme um rd. 10.000,00 €.

 

Die liquiden Mittel belaufen sich zum Jahresende auf 318.292,89 € und haben somit um 315.197,75 € zugenommen.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung vom 15.1.2024 die Unterlagen zum Jahresabschluss geprüft. Die Prüfung führte zu keinen Beanstandungen.

 

In seiner Sitzung am 18.3.2024 empfiehlt der Rechnungsprüfungsausschuss daher, den Jahresabschluss 2021 festzustellen und die Entlastung zu erteilen.

 

 

 


Beschlussvorschlag Ausschuss: