Sachverhalt:
Die Bilanz des
Jahresabschlusses 2020 schloss mit einer Bilanzsumme in Höhe von 7.294.095,80 €
ab und hat sich somit um 142.610,35 € reduziert.
Auf der Aktivseite
hat das Anlagevermögen um rd. 14.000,00 € abgenommen. Dies ist insbesondere auf
die bilanziellen Abschreibungen mit rd. 98.000,00 € sowie auf die folgenden
Investitionen zurückzuführen:
Grunderwerb
Anwesen Schloßbergstr. 5 = rd. 33.000,00 €
Aktivierung
Parkplatz am Kindergarten = rd. 107.000,00 €
(Hiervon bereits
rd. 74.400,00 € in 2019 verausgabt)
Ausgaben für
Rasenurnenfeld = rd. 18.000,00 €
(Maßnahme noch
nicht abgeschlossen)
Bei den Vorräten
gab es eine Zunahme um rd. 5.700,00 € (insbesondere im Bereich Forst)
Die Forderungen
haben um rd. 130.300,00 € abgenommen, insbesondere im Bereich der Forderungen
gegen die Einheitskasse der Verbandsgemeinde Annweiler am Tr. (liquide Mittel).
Die
Rechnungsabgrenzungsposten haben sich um rd. 3.800,00 € reduziert.
Auf der
Passivseite hat das Eigenkapital um 51.766,71 € (Jahresergebnis 2020)
abgenommen und beläuft sich zum 31.12.2020 auf 4.826.891,18 €.
Die Sonderposten
haben um rd. 103.300,00 € abgenommen. Dies ist insbesondere zurückzuführen auf
die Auflösung der Sonderposten mit rd. 59.500,00 €. Des Weiteren erfolgte eine
Auflösung bei der Position Sonderposten für den kommunalen Finanzausgleich mit
rd. 75.500,00 €. Es erfolgte eine Landeszuwendung für das Rasenurnenfeld mit
rd. 12.600,00 €, die Grabnutzungsentgelte haben um rd. 4.600,00 € zugenommen,
für den Grunderwerb einer Verkehrsfläche im Marktweg (Schenkung) konnten
3.850,00 € aktiviert werden und beim Sonderposten für den Wegebau erfolgte eine
Zunahme um rd. 6.100,00 €.
Die Rückstellungen
haben um rd. 2.100,00 € abgenommen, bei den Verbindlichkeiten gab es eine
Zunahme um rd. 14.600,00 €.
Die liquiden
Mittel belaufen sich zum Jahresende auf ./. 3.095,14 € und haben somit um
126.816,95 € abgenommen.
Der
Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung vom 15.1.2024 die Unterlagen
zum Jahresabschluss geprüft. Die Prüfung führte zu keinen Beanstandungen.
In seiner Sitzung
am 18.3.2024 empfiehlt der Rechnungsprüfungsausschuss daher, den
Jahresabschluss 2020 festzustellen und die Entlastung zu erteilen.
Beschlussvorschlag Ausschuss: