Betreff
Grundsatzbeschluss über die Übertragung von Anlagevermögen der Verbandsgemeindewerke auf die Trifelsland Infrastruktur GmbH
Vorlage
01/709/VI/403/2024
Art
Beschlussvorlage ohne DV

Sachverhalt:

 

Durch die Gründung der Trifelsland Infrastruktur GmbH werden Aufgaben, insbesondere im Tiefbau, künftig durch die neue Gesellschaft erledigt. Um vorzubeugen, dass an verschiedenen Stellen Werkzeuge und Maschinen doppelt vorgehalten werden, ist beabsichtigt Anlagevermögen zum Buchwert auf die neue Gesellschaft zu übertragen.

Da es sich formell um eine Veräußerung handelt, hat der Werkausschuss die Konditionen der Übertragung zu entscheiden, wobei auch hier das Verbot der verdeckten Gewinnausschüttung zählt, d. h. keine Wertgegenstände unter Wert an die Trifelsland Infrastruktur GmbH abgegeben werden dürfen. Seitens der Werkleitung wird vorgeschlagen, jeweils den Buchwert des Anlagevermögens festzulegen.

 


Beschlussvorschlag Ausschuss:

 

Der Werkausschuss beschließt nicht mehr benötigte Gegenstände des Anlagevermögens im Bereich Tiefbau oder verbundener Tätigkeit an die Trifelsland Infrastruktur GmbH zum Buchwert (Stichtag 31.12.2023) zu übertragen.