Betreff
Beratung und Beschlussfassung über die Teilnahme am Programm "PEK-RP"
Vorlage
02/886/II/544/2024
Art
Beschlussvorlage ohne DV

Sachverhalt:

Der Landtag Rheinland-Pfalz hat mit seinen Beschlüssen vom 01.04.2022 zur Änderung der Landesverfassung (Art. 117 Abs. 4) und vom 25.01.2023 zum Erlass eines Ausführungsgesetzes zur Kommunalentschuldung (LGPEK-RP) die gesetzlichen Grundlagen für eine Entschuldung der Kommunen in Rheinland-Pfalz geschaffen. Durch das Entschuldungsprogramm übernimmt das Land Liquiditätskredite der Kommunen im Umfang von 3 Milliarden Euro. Ende 2020 beliefen sich die Liquiditätskredite der Kommunen in Rheinland-Pfalz auf rd. 7,1 Milliarden Euro. Im Zusammenspiel mit dem neuen Kommunalen Finanzausgleich soll mit der Entschuldung die Basis für einen fiskalischen Neubeginn der rheinlandpfälzischen Kommunen geschaffen werden. Das Programm

PEK-RP richtet sich ausdrücklich an die besonders mit Liquiditätskrediten belasteten Kommunen und befreit diese unmittelbar von einem Teil ihrer Schuldenlast.

 

Bis zum 30.09.2023 konnten Anträge zur Teilnahme am Programm PEK-RP gestellt werden. Die Verwaltung hat für die Stadt Annweiler am Trifels einen entsprechenden Antrag eingereicht. Insgesamt wurden von 654 Kommunen Anträge gestellt. Bei den Ortsgemeinden (zu dieser Gebietskörperschaftsgruppe zählt auch die Stadt Annweiler am Trifels) entschuldet das Land ab einem Sockelbetrag von 167 €/Einwohner die Hälfte der Liquiditätskredite, die über diesen Sockelbetrag hinausgehen. Ab einem Spitzenbetrag von 833 €/Einwohner übernimmt das Land jeden zusätzlichen Euro an Liquiditätskrediten. Ausgangsbasis ist die Liquiditätsverschuldung zum Stand 31.12.2020 (ggf. mit relevanten Anrechnungen). Aus dieser Berechnung ergibt sich für die Stadt Annweiler am Trifels ein vorläufiges Entschuldungsvolumen in Höhe von 2.755.000,00 €. Nachdem die landesweit zur Verfügung stehenden 3 Milliarden Euro vollständig den Kommunen zufließen sollen, erhöht sich der Betrag für die Stadt Annweiler am Trifels auf ein endgültiges Entschuldungsvolumen von derzeit 3.497.425,00 €.

 

Zur Teilnahme am Programm PEK-RP ist der Abschluss eines Vertrages mit dem Land Rheinland-Pfalz erforderlich. Der Entwurf dieses Vertrages, der alle wesentlichen Informationen zur Entschuldung enthält, ist der Verwaltung am 08.02.2024 zugegangen und dieser Beschlussvorlage als Anlage beigefügt. Es ist nunmehr ein zustimmender Beschluss des Stadtrates zur Teilnahme am PEK-RP gemäß Vertragsangebot erforderlich. Der Originalvertrag zur Teilnahme am PEK-RP sowie ggf. weitere erforderliche Unterlagen sollen innerhalb eines Monats nach Zugang des Vertragsangebotes beim Land/Finanzministerium vorgelegt werden.

 

Einem erneuten Aufwachsen der Liquiditätskreditbestände soll durch Änderungen im Gemeindehaushaltsrecht entgegengewirkt werden. Nach der Entschuldung haben alle Kommunen die Verpflichtung, die verbleibenden Liquiditätskredite selbst zu kontrollieren und zu reduzieren.

Die zum 31.12.2023 bestehenden Kredite zur Liquiditätssicherung sollen bis spätestens zum Ablauf des Jahres 2053 getilgt werden. Dazu ist ein Tilgungsplan zu entwickeln, der einen Betrag enthält, der jährlich mindestens getilgt werden soll und der sich an einem Dreißigstel der Verbindlichkeiten zum 31.12.2023 orientiert. Dieser Betrag ist künftig Bestandteil des Haushaltsausgleichs. Dies gilt auch für Kommunen, die zum 31.12.2023 Liquiditätsverbindlichkeiten haben, aber nicht am PEK-RP teilnehmen. Die Aufsichtsbehörden sind angehalten, verstärkt auf einen Haushaltsausgleich zu achten; im Zweifel gibt es keine Haushaltsgenehmigung, die Gemeinde verbleibt bis zum Ende des Haushaltsjahres in der vorläufigen Haushaltsführung. Dadurch soll ein erneutes Aufwachsen der Liquiditätsverschuldung ausgeschlossen werden.

 

 


Beschlussvorschlag Ausschuss: