1. Aufstellungsbeschluss gem. § 2 BauGB
2. Billigung des Planentwurfes
3. Beschlussfassung über die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
4. Beschlussfassung über die Offenlage des Planentwurfes
Sachverhalt:
Der
Ortsgemeinderat hatte, auf Grund eines Antrages des Eigentümers, beschlossen
für den Bereich des Grundstücks Plan-Nr. 3114/7, Haselhofstraße, einen
Bebauungsplan aufzustellen.
Allgemeines Ziel
der Bebauungsplanänderung ist es, für den Planbereich eine geordnete
städtebauliche Entwicklung und eine dem Wohl der Allgemeinheit entsprechende
sozialgerechte Bodennutzung zu gewährleisten und dazu beizutragen, eine
menschenwürdige Umwelt zu sichern und die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen
und zu entwickeln.
Das
Bebauungsplanverfahren wird gem. § 13 a BauGB als „Bebauungsplan der
Innenentwicklung“ durchgeführt, nachdem es im Innenbereich liegt und unter
20.000 qm Grundfläche umfasst. Eine Umweltprüfung und Umweltbericht kann
demzufolge entfallen.
Es sind nun die
einzelnen Verfahrensschritte zu beschließen.
Der Bebauungsplan
wird in der Sitzung durch das beauftragte Planungsbüro vorgestellt.
Beschlussvorschlag Ausschuss: