Betreff
Bebauungsplanverfahren "Haselhofstraße" im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a Baugesetzbuch (BauGB)
1. Aufstellungsbeschluss gem. § 2 BauGB
2. Billigung des Planentwurfes
3. Beschlussfassung über die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
4. Beschlussfassung über die Offenlage des Planentwurfes
Vorlage
10/119/VIII/224/2024
Aktenzeichen
VIII/sp
Art
Beschlussvorlage ohne DV

Sachverhalt:

 

Der Ortsgemeinderat hatte, auf Grund eines Antrages des Eigentümers, beschlossen für den Bereich des Grundstücks Plan-Nr. 3114/7, Haselhofstraße, einen Bebauungsplan aufzustellen.

 

Allgemeines Ziel der Bebauungsplanänderung ist es, für den Planbereich eine geordnete städtebauliche Entwicklung und eine dem Wohl der Allgemeinheit entsprechende sozialgerechte Bodennutzung zu gewährleisten und dazu beizutragen, eine menschenwürdige Umwelt zu sichern und die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen und zu entwickeln.

 

Das Bebauungsplanverfahren wird gem. § 13 a BauGB als „Bebauungsplan der Innenentwicklung“ durchgeführt, nachdem es im Innenbereich liegt und unter 20.000 qm Grundfläche umfasst. Eine Umweltprüfung und Umweltbericht kann demzufolge entfallen.

 

Es sind nun die einzelnen Verfahrensschritte zu beschließen.

 

Der Bebauungsplan wird in der Sitzung durch das beauftragte Planungsbüro vorgestellt.

 


Beschlussvorschlag Ausschuss: