1. Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Sachverhalt:
Der Bebauungsplan
„Sondergebiet Erhohlung „Im Bindersbacher Tal“ soll die baurechtliche Grundlage
für die Errichtung von kleinen Ferienhäusern (sog. Cabins) bilden.
Der künftige
Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist aus der beiliegende Karte ersichtlich.
Allgemeines Ziel
der Aufstellung des Bebauungsplanes ist es, für den Planbereich eine geordnete
städtebauliche Entwicklung und eine dem Wohl der Allgemeinheit entsprechende
sozialgerechte Bodennutzung zu gewährleisten und dazu beizutragen, eine
menschenwürdige Umwelt zu sichern und die natürlichen Lebensgrundlagen zu
schützen und zu entwickeln.
Über die
Festlegungen der Baubestimmungen hat der Stadtrat in einer weiteren Sitzung zu
bestimmen.
Beschlussvorschlag Ausschuss: