Betreff
Feststellung des Jahresabschlusses 2022 und Erteilung der Entlastung gem. § 114 GemO
Vorlage
10/117/V/533/2023
Aktenzeichen
V/Ga.
Art
Beschlussvorlage ohne DV

Sachverhalt:

 

Die Bilanz des Jahresabschlusses 2022 der Ortsgemeinde Silz schloss mit einer Bilanzsumme in Höhe von 2.673.054,91 € ab und hat sich somit um 1.997,67 € reduziert.

 

Auf der Aktivseite ist die Reduzierung auf die Abnahme des Anlagevermögens mit rd. 40.800,00 € zurückzuführen. Hier sind insbesondere die bilanziellen Abschreibungen mit rd. 54.800,00 € sowie Ausgaben für die Sanierung des Dorfgemeinschaftshauses mit rd. 14.000,00 € zu erwähnen.

 

Das Umlaufvermögen hat um rd. 38.550,00 € zugenommen, insbesondere im Bereich der Forderungen an die Einheitskasse der Verbandsgemeinde.

 

Auf der Passivseite reduzierte sich das Eigenkapital aufgrund des negativen Jahresergebnisses 2022 um 8.469,65 € und beträgt zum Jahresende 2.051.030,28 €.

 

Die Auflösung der Sonderposten beläuft sich auf rd. 21.000,00 €. Der Sonderposten aus dem kommunalen Finanzausgleich erhöhte sich um 36.300,00 €. Der Sonderposten zur Unterhaltung der Wirtschaftswege in Höhe von rd. 7.400,00 € wurde aufgelöst. Grabnutzungsentgelte wurden in Höhe von rd. 2.200,00 € neu erfasst.

 

Die Rückstellungen haben um rd. 2.750,00 € zugenommen, bei den Verbindlichkeiten erfolgte eine Abnahme von rd. 6.300,00 €.

 

Die liquiden Mittel betragen zum Jahresende 78.669,42 € und haben sich somit um 45.506,08 € erhöht

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung vom 8.11.2023 die Unterlagen zum Jahresabschluss geprüft. Die Prüfung führte zu keinen Beanstandungen.

 

Der Ausschuss empfiehlt daher, den Jahresabschluss festzustellen und die Entlastung zu ert

 


Beschlussvorschlag Ausschuss: