Betreff
Feststellung des Jahresabschlusses 2021 und Erteiölung der Entlastung gem. § 114 GemO
Vorlage
10/116/V/532/2023
Aktenzeichen
V/Ga.
Art
Beschlussvorlage ohne DV

Sachverhalt:

 

Die Bilanz des Jahresabschlusses 2021 der Ortsgemeinde Silz schloss mit einer Bilanzsumme in Höhe von 2.675.052,58 € ab und hat sich somit um 9.997,88 € erhöht..

 

Auf der Aktivseite ist die Zunahme auf die Abnahme des Anlagevermögens mit rd. 33.000,00 € zurückzuführen. Hier sind insbesondere die bilanziellen Abschreibungen mit rd. 55.800,00 € sowie Ausgaben für die Sanierung des Dorfgemeinschaftshauses mit rd. 20.300,00 € zu erwähnen. Des Weiteren erfolgte noch eine Ausgabe in Höhe von rd. 1.950,00 € für die Anschaffung eines Geschwindigkeitsmessgerätes.

 

Das Umlaufvermögen hat sich um rd. 47.850,00 € erhöht, insbesondere im Bereich der Forderungen an die Einheitskasse der Verbandsgemeinde. Die Rechnungsabgrenzungsposten haben sich um rd. 4.900,00 € reduziert.

 

Auf der Passivseite erhöhte sich das Eigenkapital aufgrund des positiven Jahresergebnisses 2021 um 66.350,44 € und beträgt zum Jahresende 2.059.499,93 €.

 

Die Auflösung der Sonderposten beläuft sich auf rd. 20.900,00 €. Neu aktiviert wurden private Zuwendungen für die Anschaffung der beiden Geschwindigkeitsmessgeräte mit 2.761,00 €.

 

Bei den Verbindlichkeiten erfolgte eine Abnahme um rd. 37.700,00 € insbesondere aufgrund der Abnahme der Verbindlichkeiten an die Einheitskasse der Verbandsgemeinde.

 

Die liquiden Mittel betragen zum Jahresende 33.163,34 € und haben sich somit um 80.002,82 € erhöht

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung vom 8.11.2023 die Unterlagen zum Jahresabschluss geprüft. Die Prüfung führte zu keinen Beanstandungen.

 

Der Ausschuss empfiehlt daher, den Jahresabschluss festzustellen und die Entlastung zu erteilen.

 

 


Beschlussvorschlag Ausschuss: