Betreff
Feststellung des Jahresabschlusses 2020 sowie Erteilung der Entlastung gem. § 114 GemO
Vorlage
10/115/V/531/2023
Aktenzeichen
V/Ga.
Art
Beschlussvorlage ohne DV

Sachverhalt:

 

Die Bilanz des Jahresabschlusses 2020 der Ortsgemeinde Silz schloss mit einer Bilanzsumme in Höhe von 2.665.054,70 € ab und hat sich somit um 35.642,66 € verringert.

 

Auf der Aktivseite ist die Reduzierung auf die Abnahme des Anlagevermögens mit rd. 17.700,00 € zurückzuführen. Hier sind insbesondere die bilanziellen Abschreibungen mit rd. 56.000,00 € sowie Ausgaben für die Sanierung des Dorfgemeinschaftshauses mit rd. 36.100,00 € zu erwähnen. Des Weiteren erfolgte noch eine Ausgabe in Höhe von rd. 2.050,00 € für die Anschaffung eines Geschwindigkeitsmessgerätes.

 

Das Umlaufvermögen hat sich um rd. 22.600,00 € reduziert, insbesondere im Bereich der Forderungen. Die Rechnungsabgrenzungsposten haben um rd. 4.650,00 € zugenommen.

 

Auf der Passivseite reduzierte sich das Eigenkapital aufgrund des negativen Jahresergebnisses 2020 um 65.285,24 € und beträgt zum Jahresende 1.993.149,49 €.

 

Durch die Auflösung von Sonderposten haben diese um rd. 16.500,00 € abgenommen. Die Rückstellungen haben sich um rd. 1.700,00 € reduziert.

 

Bei den Verbindlichkeiten erfolgte eine Zunahme um rd. 47.850,00 € insbesondere aufgrund der Zunahme der Verbindlichkeiten an die Einheitskasse der Verbandsgemeinde.

 

Die liquiden Mittel betragen zum Jahresende ./. 46.839,48 € und haben sich somit um 44.264,87 € reduziert.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung vom 8.11.2023 die Unterlagen zum Jahresabschluss geprüft. Die Prüfung führte zu keinen Beanstandungen.

 

Der Ausschuss empfiehlt daher, den Jahresabschluss festzustellen und die Entlastung zu erteilen.

 


Beschlussvorschlag Rat:

 

Der Gemeinderat beschließt mit ___ Ja-Stimmen bei ___ Nein-Stimmen und ___ Enthaltungen die Feststellung des Jahresabschlusses 2020 der Ortsgemeinde Silz und erteilt der Ortsbürgermeisterin und den Beigeordneten sowie dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde Annweiler am Tr. die Entlastung gem. § 114 GemO.